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Vorbereitungen für nationale Ausgestaltung der GAP – Agrarministerkonferenz berät zur Europäischen Agrarpolitik

- Erschienen am 04.02.2021

Potsdam – Mit Blick auf die morgige Sonder-Agrarministerkonferenz setzt Axel Vogel auf eine konstruktive Diskussion zur nationalen Ausgestaltung der Europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2023. Gleichzeitig macht er deutlich, dass Entscheidungen zu zentralen Instrumenten der GAP in Deutschland erst dann getroffen werden können, wenn die Rahmensetzung auf Brüsseler Ebene abgeschlossen ist.

 „Es ist unabdingbar, den Übergang der Förderperioden nahtlos zu gestalten und zügig zu einvernehmlichen Positionen zu kommen. Gleichzeitig muss anerkannt werden, dass Entscheidungen über die zentralen Instrumente der GAP –  wie Ökoregelungen, Umschichtung in die 2. Säule, Kappung und Umverteilungsmechanismen – erst nach Abschluss der Trilogverhandlungen erfolgen können. Hiermit sind auch umfassende Umverteilungswirkungen zwischen den Bundesländern mit möglicherweise gravierenden Auswirkungen auf Brandenburg verbunden. Nationale Beschlüsse zu Punkten zu treffen, bevor Klarheit über den zu erfüllenden europäischen Rechtsrahmen herrscht, wäre der zweite Schritt vor dem ersten,“ erklärt Agrarminister Axel Vogel. „Vorschnelle nationale Entscheidungen bringen weder die von uns allen gewünschte Planungssicherheit für die Landwirtschaft noch eine nennenswerte Beschleunigung der verwaltungstechnischen Abläufe.“

Zudem betont der Minister, dass bei den Diskussionen zur nationalen Ausgestaltung die unterschiedlichen Voraussetzungen der Bundesländer hinsichtlich ihrer landwirtschaftlichen Strukturen, Flächenausstattung und ihrer wirtschaftlichen Entwicklung Berücksichtigung finden und faire Kompromisse gefunden werden müssen.

Die EU-Kommission erwartet, dass die Mitgliedsstaaten mit der Ausgestaltung ihrer nationalen Strategiepläne die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie, der Biodiversitätsstrategie und des europäischen Green Deals erfüllen. Auch dies gilt es, bei den anstehenden Entscheidungen gerecht zu werden.

Die Gemeinsame Agrarpolitik und ihre nationale Umsetzung müssen darüber hinaus die Entwicklung der ländlichen Räume weiter stärken (Stichwort: LEADER).

Da die Europäischen Institutionen im Trilog noch darum ringen, wie die EU diesen Zielsetzungen im Agrar-Legislativpaket für die neue Förderperiode ab 2023 bestmöglich gerecht werden kann, kann die morgige Sonder-Agrarministerkonferenz nicht in allen Punkten zu finalen Entscheidungenkommen.

 

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