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Agrarminister Axel Vogel zur Erntebilanz: - Unterstützung der Betriebe insbesondere im von Frostschäden betroffenen Obstanbau - Brandenburg profitiert von Ökoregelungen - Förderung regionaler Wertschöpfung- Fortschritte bei Bürokratieabbau

- Erschienen am 04.09.2024

Turnow-Preilack – Auch 2024 haben Wetterextreme die Ernten in Landwirtschaft und Gartenbau geprägt – mit teils erheblichen Folgen.

„Insbesondere der Obstanbau hatte in diesem Jahr unter den Auswirkungen der Frühjahrsfröste zu leiden“,

sagte Agrarminister Axel Vogel bei der Vorstellung der Erntebilanz des Landesbauernverbands in Turnow-Preilack im Amt Peitz.

„Doch auch die Starkregenereignisse und die in manchen Teilen des Landes anhaltenden Trockenphasen machten den Landwirtinnen und Landwirten zu schaffen.“

Dieses Jahr zeige erneut, dass sich die Landwirtschaft künftig auf Extremwetterereignisse einstellen müsse.

„Das Agrar-Umweltressort wird dabei auch künftig unterstützen“,

so Vogel.

Agrarminister Axel Vogel:

„Ernten sind immer wetterabhängig, das ist allen klar. In diesem Jahr allerdings musste der Obstanbau am heftigsten die Folgen des Wetters spüren: Durch unerwarteten Frost im Frühjahr sind bei vielen Kulturen immense Ernteeinbußen festzustellen – teilweise fielen ganze Ernten aus. Wir haben daher in den Gesprächen mit den Obstbauern finanzielle Unterstützung für die betroffenen Betriebe zugesagt. Wir haben die Richtlinie ‚Frosthilfen 2024‘ in der Landesregierung abgestimmt – sie geht in Kürze an den Start. Wir stellen 7 Millionen Euro zum Ausgleich der Schäden zur Verfügung. Es ist ein Fördersatz von bis zu 80 Prozent vorgesehen. Außerdem hat der Bund bei der EU Krisenhilfe beantragt – hier steht die Entscheidung der Kommission noch aus. Ziel ist ein möglichst schlankes Verfahren für Antragsteller und Behörden – und die weitestgehende Auszahlung der Mittel noch in diesem Jahr.“

Klar sei aber auch, dass vor dem Hintergrund der immer spürbareren Auswirkungen der Klimaveränderungen nicht alle paar Jahre solche Hilfen gezahlt werden können, so Minister Vogel.

„Deshalb setzen wir darauf, dass auch die Betriebe Maßnahmen ergreifen. Das Land unterstützt sie dabei und fördert beispielweise den Bau von Regen- oder Wasserrückhaltebecken oder Technik zur Frostschutzberegnung. Ebenfalls werden wir Mehrgefahrenversicherungen im Obst- und Gartenbau unterstützen.“

Auch beim Getreide gibt es in diesem Jahr unterdurchschnittliche Erntemengen zu verzeichnen, was verschiedene Ursachen hat. So hatten die zahlreichen Starkregenereignisse in manchen Regionen zu Staunässe geführt, zudem machte die Trockenheit in der Blütephase den Kulturen zu schaffen.

„Erfreulich ist allerdings“,

so Agrarminister Axel Vogel,

„dass wir in Brandenburg bei Leguminosen nicht nur eine leicht überdurchschnittliche Ernte verzeichnen, sondern auch die Anbaufläche gestiegen ist. Sie wuchs von 24.000 Hektar im Jahr 2023 auf 31.700 Hektar in 2024. Die zunehmende Anbaufläche ist unter anderem auf die gute Inanspruchnahme der Öko-Regelung 2 zurückzuführen.“

Bei der Erarbeitung des GAP-Strategieplans für Deutschland hatte sich Minister Vogel insbesondere für die Kopplung der Agrarförderung an die gesellschaftlichen Leistungen wie dem Umwelt- und Klimaschutz eingesetzt. Im letzten Jahr konnte Brandenburg Direktzahlungen aus der GAP in der Höhe von rund 350,4 Millionen Euro an über 5.400 Antragstellerinnen und -steller und damit rund 20 Millionen Euro mehr als in den Jahren davor auszahlen. Auch bei den Öko-Regelungen zeichnete sich bereits im ersten Antragsjahr ab, dass diese in Brandenburg im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich gut angenommen wurden. Dieser Trend setzte sich im aktuellen Antragsjahr fort.

„Das zeigt, dass die Ökoregelungen gut angenommen wurden, die Beratung zur neuen Förderperiode erfolgreich war und so Brandenburger Landwirtinnen und Landwirte sinkende Direktzahlungen zum Teil kompensieren können“,

so Minister Vogel.

Für 2024 und folgende Jahre werden darüber hinaus die Fördersätze für einzelne Öko-Regelungen deutlich erhöht. Bei allen Landwirtschaftsbetrieben ist die Höhe der Förderung auch davon abhängig, inwieweit sie die Öko-Regelungen wie Kennartenprogramme, vielfältige Fruchtfolgen und freiwillige Stilllegungen nutzen. Die sogenannte gekoppelte Prämie trägt dazu bei, dass Betriebe mit Mutterschafen und -ziegen beziehungsweise Mutterkühen seit diesem Jahr höhere Direktzahlungen erhalten.

„Unser Ziel ist es aber auch, die hochwertigen Brandenburger Produkte an die Verbraucherinnen und Verbraucher zu bringen. Um die Vermarktung heimischer Lebensmittel, die regionale Wertschöpfung und die Brandenburger Betriebe der Land- und Lebensmittelwirtschaft zu unterstützen, hat mein Haus in diesem Jahr die Agrarmarketing-Kampagne „Deine Wahl ist regional“ gestartet und 500.000 Euro dafür bereitgestellt,“,

so Agrarminister Axel Vogel weiter.

„Außerdem erweitern wir die Förderung klimaschonender Wertschöpfungsketten auch mit EU-Mitteln. Für die Einführung und Umsetzung unserer Qualitätszeichen für Brandenburger Produkte stellen wir 2023 und 2024 insgesamt 1 Million Euro bereit.“

Die Landwirtschaftsbetriebe verzeichneten in diesem und im letzten Jahr steigende Einkommen und Betriebsgewinne – allerdings konnten dadurch bei vielen dennoch nicht die vorangegangenen Verlustjahre seit 2018 ausgeglichen werden. Problematisch sind zudem die dynamische Marktsituation und damit die unsicheren Preise für die Erzeuger. Auch das war – neben der zunehmenden Bürokratisierung – ein Grund für die Unzufriedenheit, die die Landwirtinnen und Landwirte Anfang des Jahres zu den Demonstrationen bewogen hat.

Agrarminister Axel Vogel:

„Erreicht haben die Landwirtinnen und Landwirte, dass derzeit auf allen Ebenen geprüft wird, wie eine Entbürokratisierung und damit eine Erleichterung für die Landwirtschaft, aber auch für die Verwaltung gelingen kann und gleichzeitig die Ziele des europäischen Green Deals sowie die Umwelt-, Tierschutz- und Klimaschutzstandards erlangt werden können. Hierzu waren, sind und bleiben wir als Landesregierung im engen Austausch mit der Branche.“

Probleme im Rechtsrahmen von Bund und EU können nicht auf Landesebene geändert werden – entsprechende Hinweise wurden an das Bundesagrarministerium und über dieses an die EU–Kommission gegeben.

„Neben den Erleichterungen für kleine Betriebe, die von der EU auf den Weg gebracht und 1 zu 1 in Brandenburg umgesetzt werden, ist das Land bei Forderungen, die es selbst ändern kann, schon 2024 aktiv geworden“,

so Axel Vogel weiter.

„Hierzu gehören eine erleichterte Antragstellung für Agrarsubventionen und eine bessere Unterstützung bei der Eingabe von Antragsdaten durch Plausibilitätsprüfungen. Zudem hat das Agrarressort mit einem Erlass an die Landwirtschaftsämter die Möglichkeit der digitalen Anzeige von Pachtverträgen geregelt. Ich begrüße diesen konstruktiven Dialog.“