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ELER-Projekt des Monats November: Hemmnis für den Waldumbau - Beseitigung der Spätblühenden Traubenkirsche

- Erschienen am 04.11.2019

Die aus Nordamerika stammende Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) hat sich mittlerweile auch in Brandenburg fest etabliert. Sie dringt vor allem in lichte Eichen-, Kiefern- und Lärchenbestände ein und bildet eine dichte Strauchschicht.

Einerseits wirkt die Spätblühende Traubenkirsche durch ihre rasche Blattstreuzersetzung und eine damit einhergehende Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit positiv auf die Waldökologie. Die zumeist flächige Beschattung des Waldbodens der Spätblühenden Traubenkirsche gilt als waldbrandhemmend. Der dichte Bewuchs schützt auch vor Wind. Zudem wird die Spätblühende Traubenkirsche gern von Bienen besucht.

Andererseits ist die Spätblühende Traubenkirsche ein erhebliches Hemmnis bei der aktiven und natürlichen Waldverjüngung. Ihre Konkurrenzstärke und ihr rascher Wuchs führen in kurzer Zeit zur Verdrängung heimischer Baumarten, weshalb die Spätblühende Traubenkirsche als schädliche Pflanze mit invasiver Tendenz bekämpft wird.

So auch in der Forstbetriebsgemeinschaft Neuruppin, die mit Hilfe von ELER-Mitteln auf einer Fläche von 1,8 Hektar in der Gemarkung Dorf Zechlin Trauben-Eichen pflanzte und nun im Zuge der Kulturpflege die Beseitigung der Spätblühende Traubenkirsche umgesetzt hat. Dabei wurden größere Büsche weggeschnitten sowie kleinere herausgezogen. Diese Prozedur muss allerdings regelmäßig wiederholt werden - bis die angepflanzten Trauben-Eichen groß genug sind.

Ohne diese aufwändige Pflege wäre hier der Waldumbau nicht erfolgreich. Zum Ausgleich für die Mehraufwendungen wird die Beseitigung der Spätblühenden Traubenkirsche in den Jahren 2019 und 2020 aus öffentlichen Mitteln unterstützt. Die ELER-Förderung beträgt hierfür 900 Euro - pro Hektar werden 250 Euro gefördert. Dies erfolgte auf Grundlage die Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von forstwirtschaftliche Vorhaben.

Auch wenn gerade seit dem Mauerfall Wälder in Brandenburg vermehrt zu Mischwäldern entwickelt wurden, bleibt der Waldumbau bei einer Gesamtwaldfläche von 1.093.327 Hektar eine Generationenaufgabe. Auf über 70 Prozent der Waldflächen im Land ist die Kiefer immer noch die Hauptbaumart. So kommt meist in großflächigen Reinbeständen vor, die besonders anfällig gegenüber Schadinsekten und auch mit Blick auf den Klimawandel instabiler sind.

Rund 60 Prozent des Waldes in Brandenburg ist im Privateigentum, vielfach im Eigentum von Kleinwaldbesitzern: Die durchschnittliche Eigentumsgröße liegt bei 7 Hektar.

Rund 17.000 Waldbesitzer haben sich wie in Neuruppin in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) organisiert. Zurzeit bestehen landesweit 270 anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften sowie drei forstwirtschaftliche Vereinigungen. Seit 1990 hatten sich im Altkreis Neuruppin 344 private Waldbesitzer sowie Kirchen- und Gemeindewaldbesitzer zur Forstbetriebsgemeinschaft Buchenhaus w.V. und seit 2008 unter dem Namen Forstbetriebsgemeinschaft Neuruppin w.V. zusammengeschlossen. Gemeinsam werden zurzeit 2.347 Hektar Wald bewirtschaftet.

Zuwendungsempfänger:

Forstbetriebsgemeinschaft Neuruppin w.V.
Enno Rosenthal Am Heideberg 1
16818 Waldleben

Telefon: 033920 506 20
E-Mail: wald@fbg-neuruppin.de
Web: www.fbg-neuruppin.de