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Axel Vogel zur Bundesratsdebatte um Tierbestandsobergrenzen: „Überfälliger Anstoß, bessere Tierhaltung gesetzlich zu regeln“

- Erschienen am 07.05.2021

Potsdam Heute beriet der Bundesrat über die Einführung von Obergrenzen für Tierbestände in Nutztierhaltungsanlagen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte nach der Brandkatastrophe im vorpommerschen Alt Tellin vom März 2021 die Initiative beim Bundesrat eingebracht.

„Mecklenburg-Vorpommern stößt damit eine Debatte zu einem wichtigen Faktor für tier- und umweltgerechte sowie nachhaltige Tierhaltung an – eine Debatte, die CDU und SPD im Bund und einigen Ländern bislang nicht zu führen bereit waren“, so Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel.

Agrarminister Axel Vogel: „55.700 Schweine starben bei dem Großbrand in der größten deutschen Schweinezuchtanlage in Alt Tellin. Die Bilder davon sind schrecklich, und dieses Sinnbild für eine Industrielle Tierhaltung, der es nur um Masse geht und für die Tierwohl und Brandschutz und damit zugleich die Sicherheit von Mensch und Tier nachrangig sind, ist ethisch nicht vertretbar. Das gilt auch für Keulungsmaßnahmen nach einem Seuchenausbruch in einem solch riesigen Bestand. Obergrenzen für neue Tierhaltungsanlagen sind daher dringend notwendig – ebenso eine umweltverträgliche Verteilung der Tierhaltung auf der Fläche.“

Die Frage, wie die landwirtschaftliche Tierhaltung in Zukunft nachhaltig gestaltet werden kann, wird spätestens seit Veröffentlichung des Gutachtens „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik im März 2015 intensiv diskutiert. Neben den Herausforderungen, die diese gesellschaftliche Debatte für die Betriebe mit sich bringt, stehen seit dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im September 2020 viele Schweinehaltende Betriebe aufgrund geschlossener Drittmärkte und anderen Abnahmerestriktionen unter ökonomischen Druck.

„Gemeinsames politisches Ziel ist es, der Tierhaltung in Deutschland auch angesichts des momentanen Seuchengeschehens und in Verbindung mit den Vorschlägen der Borchert-Kommission im Rahmen einer gesellschaftlich akzeptierten Wertschöpfungskette zukunftsfähige Perspektiven zu eröffnen“, so Axel Vogel. „In diesem Zusammenhang müssen auch Fragen nach Bestandsobergrenzen für einzelne Tierhaltungsanlagen sowie die nach einem stärkeren Flächenbezug der Tierhaltung betrachtet werden.“

Dieses Anliegen ist auch im Brandenburger Koalitionsvertrag verankert.

Agrarminister Axel Vogel: „Die Katastrophe in Alt Tellin zeigt die Folgen von industrieller Massentierhaltung. Es reicht aus unserer Sicht nicht zu sagen, dass Alt Tellin nicht wiederaufgebaut wird. Es reicht auch nicht, wenn Bund und Länder sich hier gegenseitig die Schuld zuschieben wollen. Richtig ist, dass die Neugenehmigung solcher Stallanlagen mit dem gegenwärtigen Bundesrecht nicht verhindert werden kann. Deswegen sind eine Überprüfung und Änderungen überfällig.“

Zusätzlich werde eine bundesweite Überprüfung aller großen Tierhaltungsanlagen gebraucht, so der Minister. Es müsse sichergestellt werden, dass keine Ställe im Betrieb sind, bei denen sich solche Katastrophen wiederholen können.