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Landesforst mit 60 weiteren Löschwasserbrunnen im Privatwald: Forstministerium startet weitere Initiative zum Waldbrandschutz

- Erschienen am 07.10.2022

Potsdam  – Die trockenen Kiefernwälder und die daraus folgende Waldbrandgefahr sind für Waldbesitzende in Brandenburg eine große Herausforderung. Zwei Drittel der 1,1 Millionen Hektar Wald sind im Eigentum privater Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Eine ausreichende Erschließung der Waldgebiete durch Waldwege und die Verfügbarkeit von Löschwasser ist für die Waldbrandbekämpfung unerlässlich. Um die Versorgung mit Löschwasser zu verbessern, geht der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) einen neuen Weg: Das Land pachtet eine kleine Fläche im Privatwald an und baut mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union (EU) neue Brunnen. Der LFB plant so bis Mitte 2023 weitere 60 Löschwasserbrunnen im Privatwald zu errichten.

Forstminister Axel Vogel ist davon überzeugt, dass auf diesem Weg den Waldbesitzerinnen und -besitzerinnen aktiv geholfen werden kann:

„Im gesamten Land Brandenburg ist das Waldbrandrisiko hoch. Mit Blick auf die anhaltende Erderwärmung und die weiter steigende Gefahr von Bränden in unseren Wäldern ist die Pacht und die gleichzeitige Inanspruchnahme der EU-Fördermittel durch das Land eine gute Option, den Waldbrandschutz zu verbessern. Wir schaffen so eine weitere Möglichkeit, mit mehr Löschwassereinrichtungen den vorbeugenden Waldbrandschutz zu verbessern.“

Zum vorbeugenden Waldbrandschutz gehört neben dem Umbau der Kiefernreinbestände in Mischbestände auch die Verbesserung der Waldwege und eine Verdichtung des Netzes mit Löschwassereinrichtungen im Wald. Die Umsetzung der Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz im Wald obliegt nach dem Waldgesetz den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern. Viele Waldbesitzende haben in den letzten Jahren bereits mit finanzieller Unterstützung aus dem ELER-Fonds (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) neue Löschwasserbrunnen angelegt. So konnten in den letzten drei Jahren bereits 147 Brunnen neu angelegt oder instandgesetzt werden. Insgesamt befinden sich im Brandenburger Wald rund 2.080 Löschwasserbrunnen.

Mit der neuen Förderrichtlinie wurden in diesem Jahr die Fördersätze für die Errichtung von Löschbrunnen nochmals deutlich angehoben. Bis zu 35.000 Euro können hier an Fördermitteln beantragt werden. Die Inanspruchnahme der Fördergelder setzt aber voraus, dass die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die Maßnahme selber vorfinanzieren. Besonders kleine Privatwaldbesitzer und -besitzerinnen sind dazu oftmals nicht in der Lage.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat nun die Möglichkeit geschaffen den privaten Waldbesitz noch besser zu unterstützen. Die Waldgebiete, die noch zu wenige Löschwasserbrunnen aufweisen, wurden geprüft und die potenziellen Standorte in einem „Waldschutzplan“ markiert. Neue Brunnen an diesen ausgewählten Standorten können mit bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert werden.

Um die Waldbesitzenden von der Vorfinanzierung und vom Antragsverfahren der Förderung zu entlasten, besteht ab sofort die Möglichkeit, die Fläche für die Brunnenanlage an das Land kostenfrei zu verpachten. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg lässt dann dort mit den Fördermitteln der EU die Anlage errichten. Für den Zeitraum des Zuwendungszweckes von 12 Jahren nach Inbetriebnahme des Löschbrunnens übernimmt der Landesbetrieb auch die Unterhaltungspflicht. Nach Beendigung der Pacht geht die Fläche mit dem Brunnen wieder in den Besitz des Waldeigentümers über.

Mit diesem „Rundum-Sorglos-Paket“ hofft das Forstministerium schnell zu einer weiteren Verbesserung der Versorgung mit Löschwasser in den Wäldern beizutragen. Noch im Oktober werden die örtlich zuständigen Forstbediensteten des Landesbetriebes Forst Brandenburg auf die Waldbesitzenden zugehen, wo eine Verbesserung der Löschwasserversorgung angezeigt ist und werden die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer beraten und ihnen einen Vertrag anbieten.

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Privatwaldbesitzerinnen und Privatwaldbesitzer. Alle Waldbesitzenden können weiterhin von den bestehenden Möglichkeiten der Förderung Gebrauch machen. Mit der neuen Förderrichtlinie „EU-MLUK-Forst“ besteht auch in 2023 die Möglichkeit umfangreich finanzielle Unterstützung für Maßnahmen des Waldumbaus und des vorbeugenden Waldbrandschutzes zu erhalten.

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