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Chancen der Flurbereinigung bei Vorhaben nutzen – Minister Vogel bei Mitgliederversammlung des Verbands für Landentwicklung und Flurneuordnung

- Erschienen am 08.03.2024

Seddiner See – Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel würdigte heute auf der Mitgliederversammlung des Verbands für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg (vlf) in der Heimvolkshochschule Seddiner See das Engagement der vielen Ehrenamtlichen, die sich in Flurneuordnungsverfahren für die ländlichen Räume in Brandenburg einsetzen. Zudem betonte Minister Vogel die Potenziale der Flurbereinigung, um Fragestellungen zur Flächenverfügbarkeit und Nutzungskonflikte aufzulösen und zugleich unter Beteiligung der Menschen vor Ort die Interessenausgleiche eigentums- und umweltverträglich umzusetzen.

In seiner Rede zum Thema „Potenziale der Flurbereinigung und aktuelle Herausforderungen“ betonte Minister Axel Vogel:

„Die gestiegenen gesellschaftlichen Anforderungen im und an den ländlichen Raum stellen uns vor Herausforderungen. Unsere Anstrengungen zur Erreichung der Klimaziele im landwirtschaftlichen Sektor – zum Beispiel beim Moor­schutz – sowie die ressourcenschonende Landnutzung oder die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserschutz gehen in vielen Fällen mit erheblichen Flächenbedarfen und damit häufig auch mit Nutzungskonflikten einher. Hinzu kommen Infrastrukturprojekte oder Gewerbeentwicklungen. Der Flurneuordnung und den Teilnehmergemeinschaften der Bodenordnungsverfahren kommt hier eine wichtige Rolle zu. Die Teilnehmergemeinschaften leisten – unterstützt durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) und die oberste Flurbereinigungsbehörde im Agrarministerium – häufig über einen langen Zeitraum ehrenamtlich eine herausragende Arbeit, um Interessenkonflikte beizulegen und eine Einigung vor Ort zu erzielen. Sie sind es auch, die für wesentliche Aufgaben der Flurbereinigungsverwaltung zuständig sind, die zum größten Teil vom Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg durchgeführt werden. Für dieses Engagement möchte ich mich herzlich bedanken.“

Als gelungenes Beispiel für ein erfolgreiches Bodenordnungsverfahren nennt Minister Vogel das Verfahren „Breiter Graben“ in Werenzhain, einem Ortsteil der Stadt Doberlug-Kirchhain im Landkreis Elbe-Elster. Mit Hilfe der Flurbereinigung konnten hier die für die Renaturierung des Breiten Grabens erforderlichen Flächen bereitgestellt, vorhandene Nutzungskonflikte aufgelöst und durch die Einbindung und intensive Beteiligung aller Akteure vor Ort sowie einer Diskussion auf Augenhöhe weitestgehend einvernehmliche Lösungen erzielt werden.

Flurneuordnungsverfahren zeichnen sich in den allermeisten Fällen durch eine lange Verfahrensdauer aus. Seit 1991 konnten von den damals 181 angeordneten Verfahren mit einer Gesamtfläche von 301.047 Hektarn bisher 81 Verfahren mit einer Gesamtfläche von 102.636 Hektar erfolgreich beendet werden. In weiteren 23 Verfahren (37.866 Hektar) wurde die Neuordnung eigentumsrechtlich umgesetzt, Kataster und Grundbuch bereits berichtigt. In Brandenburg benötigen die Verfahren von der Anordnung bis zur Schlussfeststellung durchschnittlich 20 Jahre. Für die Jahre 2024 und 2025 sind im Flurbereinigungsprogram des Agrarministeriums, neben der Fertigstellung der anhängigen Verfahren, auch die Anordnung von bis zu sechs neuen Flurbereinigungsverfahren mit den Schwerpunkten Agrarstrukturverbesserung, Gewässerentwicklung, Bergbaufolge sowie Naturschutz (insbesondere im Zusammenhang mit der Unterstützung der Alleenkonzeption) vorgesehen.

Im Agrarministerium wurden Maßnahmen ergriffen, um Verfahren künftig schneller durchzuführen und die langen Bearbeitungszeiten zu verkürzen. So wurden Aufgaben, die die Prüfung von Vermessungsleistungen betreffen, an die Kataster- und Vermessungsverwaltung abgegeben. Dadurch ist eine deutliche Entlastung im technischen Referat des LELF eingetreten. Zudem werden gegenwärtig die Prozessabläufe im Verfahren einer Prüfung unterzogen, um weiteres Optimierungspotenzial zu erschließen und einzuführen. Im Rahmen einer durch Minister Vogel angestoßenen Aufgabenkritik soll hier verschlankt, vereinheitlicht und dem mündigen Bürger mehr Verantwortung gegeben werden. Auch die obere Flurbereinigungsbehörde, das LELF, arbeitet kontinuierlich an der Optimierung bestehender Strukturen und der Verfahrensabläufe.

Minister Vogel betonte in seiner Rede zudem, dass die finanzielle Untersetzung der Verfahren sichergestellt ist:

„Nicht zuletzt müssen solch große Projekte wie Flurbereinigungsverfahren auch finanziert werden. Die Verfahrenskosten werden vom Land Brandenburg getragen, während die Ausführungskosten neben den Eigenanteilen mit Hilfe von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) finanziert werden. Hierfür sind sowohl Bundes- als auch Landesmittel erforderlich. Trotz der Einsparerfordernisse bei den GAK-finanzierten Richtlinien aufgrund der Vorgaben des Bundeshaushaltes wird Brandenburg bei allen Schwierigkeiten die jährlich für die Flurbereinigung notwendigen Bundesmittel der GAK in Höhe von 4 Millionen Euro bereitstellen.“

Hintergrund:

Der vlf ist ein Zusammenschluss der Teilnehmergemeinschaften der Flurbereinigungsverfahren im Land Brandenburg und übernimmt für seine Mitglieder Aufgaben, die sonst von jeder Teilnehmergemeinschaft selbst nach den Vorgaben des Flurbereinigungsgesetzes zu leisten wären. Das sind unter anderem die Führung der Flurbereinigungskasse, über die die von den Teilnehmergemeinschaften zu leistenden Ausführungskosten abgewickelt werden oder der Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen zur Neugestaltung ihres Verfahrensgebietes, zum Beispiel beim ländlichen Wegebau. Einmal im Jahr findet die Mitgliederversammlung statt. Bei der Mitgliederversammlung wird jede Teilnehmergemeinschaft durch ihre Vorstandsvorsitzenden – insgesamt 84 Personen – vertreten.