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Antrag auf Agrarförderung 2020 – nur noch eine Woche Frist

- Erschienen am 08.05.2020

Potsdam – Agrarbetrieben und Landwirten bleibt noch eine Woche Zeit, ihre Anträge  auf Agrarförderung für das Antragsjahr 2020 einzureichen – und das online über den seit 2. April freigeschalteten WebClient unter www.agrarantrag-bb.de.

Die Agrarbeihilfen sollen pünktlich bis zum Ende des Jahres 2020 bei den Landwirtschaftsbetrieben ankommen. Dafür müssen die Anträge der Landwirtinnen und Landwirte spätestens bis zum 15. Mai 2020 gestellt werden. Diese Frist für die Abgabe des Agrarförderantrags gilt auch in allen anderen Bundesländern.

Mit dem Onlineverfahren ist die kontaktlose Abgabe der Anträge gewährleistet. Die Frist ist gewahrt, wenn bis zum 15. Mai der unterschriebene Datenbegleitschein beim örtlich zuständigen Amt für Landwirtschaft eingeht – dies ist auch per E-Mail oder Fax möglich, wenn das unterschriebene Original spätestens nach fünf Arbeitstagen nachgereicht wird. Nach dem 15. Mai 2020 eingereichte Anträge bzw. einzelne Dokumente ziehen jeweils drei Prozent Kürzung je Arbeitstag nach sich. Anträge, die nach dem 9. Juni 2020 eingehen, müssen leider abgelehnt werden.

Der jährliche Sammelantrag wird für die Betriebsprämien, Prämien für Junglandwirte, Greening sowie für die Auszahlung der KULAP-Maßnahmen und den ökologischen Landbau gestellt. Diese Prämien werden jährlich ausgezahlt. Sie sind unabhängig von der Corona-Soforthilfe, die vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie über das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneurodnung beantragt werden kann.

Für den Antrag müssen alle betrieblich genutzten landwirtschaftlichen Flächen je nach Bundesland digital erfasst, aktiviert und eingereicht werden. Dennoch ist der Antrag auf Direktzahlungen weiterhin ausschließlich in dem Bundesland zu stellen, in dem sich der Betriebssitz befindet. Informationen zu Kontakt und Antragssystemen der einzelnen Bundesländer sind unter www.zi-daten.de/gsaa-adress.html zu finden.

Im Antragsjahr 2019 haben rund 6.000 Antragstellerinnen und Antragsteller ihren Agrarförderantrag bzw. Angaben für Flächen in Brandenburg und Berlin für den Agrarförderantrag in ihrem Bundesland abgegeben. In Brandenburg und Berlin haben rund 5.500 Antragstellerinnen und Antragsteller ihren Betriebssitz. Im Antragsjahr 2020 wird jeweils eine ähnlich hohe Zahl an Antragstellerinnen und Antragsteller erwartet.