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Larven des Goldafters schädigen Bäume und können Allergien auslösen – Überwinterungsgespinste bis Anfang April entfernen

- Erschienen am 10.12.2022

Frankfurt (Oder) – Der Goldafter (Euproctis chryshorroea) ist ein wärme- und trockenheitsliebender Schmetterling, der sich – begünstigt durch die Erderwärmung – seit dem Jahr 2014 stark vermehrt und gehäuft vorkommt. Um wiederholten Kahlfraß zu vermeiden und Bäume zu schützen, sollten die Überwinterungsgespinste bis spätestens Anfang April aus den Kronen herausgeschnitten werden. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) bietet an, zu weiteren Gegenmaßnahmen zu beraten.

Viele der Bäume des Straßenbegleitgrüns in Brandenburg sind Stiel- oder Roteichen und haben sehr unter den Trocken- und Hitzephasen der letzten Jahre gelitten. Zusammen mit einem verstärkten Fraß durch die Larven von Goldafter und Schwammspinner verlieren sie zunehmend ihre Vitalität, und große Kronenteile bis zum ganzen Baum können absterben (Komplexkrankheit „Eichensterben“). Auch im nächsten Frühjahr ist wieder mit deutlichen Fraßschäden im öffentlichen Grün und Straßenbegleitgrün in Brandenburg zu rechnen. 

Die Larven des Goldafters haben ein breites Wirtsspektrum von rund vierzig Gehölzarten, darunter die wichtigsten Straßen- und Obstbaumarten wie Eiche, Ulme, Weißdorn, Linde und Apfel. Sie überwintern als drei bis fünf Millimeter lange Junglarven in weißen, tütenartigen Gespinsten an den Triebspitzen, meist im oberen, äußeren Kronenbereich. Die Raupenhaare der Larven des Goldafters können Allergien auslösen. Dadurch sind Kronenpflegemaßnahmen und der Umgang mit dem Grünschnitt ab Mai bis Ende September in stark besiedelten Beständen hinsichtlich des Arbeitsschutzes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baumpflege- und Garten- und Landschaftsbau-Betrieben eine Herausforderung.

Ab Mitte März bis April zur Zeit des Laubaustriebs beginnen die Larven mit dem Fraß an den neu austreibenden Blättchen. Ein Überwinterungsgespinst von rund 8 Zentimeter Höhe und drei bis vier Zentimeter Durchmesser kann rund 100 Junglarven enthalten. Deshalb ist es ratsam, die Gespinste über die Wintermonate aus den Bäumen zu entfernen. Beratung bietet dafür – sowohl für Kommunen als auch Privatpersonen – das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 0335 60676-2119.

Ansprechpartnerin: Referat Integrierter Pflanzenschutz

Bianka Zimmer, E-Mail: bianka.zimmer@lelf.brandenburg.de