Neue Förderung für Waldbesitzende – Forstministerium unterstützt Naturschutzmaßnahmen und bei Waldschäden
- Erschienen amPotsdam – Das Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz unterstützt weiterhin private und kommunale Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer umfassend mit Fördermitteln. Die Förderrichtlinie zur „Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ wurde grundsätzlich überarbeitet, um Waldbesitzenden bei den weitreichenden klimabedingten Waldschäden Hilfe zu leisten.
Forstminister Axel Vogel: „Mit dem Wassermangel und den sich durch Trockenheit stark vermehrenden Schaderregern ist der Klimawandel mitten im Brandenburger Wald angekommen. Der Waldumbau und die Wiederbewaldung abgestorbener Baumbestände sind eine herausfordernde Aufgabe für die vielen Privatwaldbesitzer. Wir brauchen und unterstützen deshalb die rund 100.000 privaten Waldbesitzer in Brandenburg bei der Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Schäden. Denn nur so schaffen wir die Anpassung unserer Wälder an die Folgen des Klimawandels und die Verjüngung geschädigter Wälder.“
Das Umwelt- und Forstministerium reagiert mit der nun erfolgten Überarbeitung der Förderrichtlinie „Naturschutzmaßnahmen im Wald und Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ auf die voranschreitenden klimabedingten Waldschäden. Die zur Verfügung stehenden Mittel betragen 16 Millionen Euro im Jahr.
Die Richtlinie enthält neue Fördergegenstände, wie die bodenschonende Holzbringung mit Rückepferden sowie die forstfachliche Vorbereitung, Leitung und Koordinierung von Maßnahmen. Zudem hat das Umwelt- und Forstministeriums das Antragsverfahren vereinfacht, um den Waldbesitzenden eine schnellstmögliche finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.
Die Fördersätze wurden an die aktuellen Marktverhältnisse angepasst. Die Waldbesitzenden können nun mit höheren Zuwendungen kalkulieren, auf die Mittel zugreifen und so die Folgeschäden nach Extremwetterereignissen, wie zum Beispiel nach Stürmen oder auch nach langanhaltenden Dürreperioden, besser abfedern.
Das Umwelt- und Forstministerium unterstützt weiterhin die Waldbesitzenden finanziell bei Naturschutzmaßnahmen im Wald. Dazu zählen beispielsweise der Erhalt von Totholz und Biotopbäumen als Lebensraum von Kleintieren und Insekten, aber auch die Sicherung des Erhaltungsgrades der Waldlebensraumtypen in Natura 2000-Gebieten sowie der dauerhafte Nutzungsverzicht von seltenen und deshalb besonders schützenswerten Waldlebensraumtypen.
Die Bewilligungsbehörde des Landesbetriebs Forst Brandenburg (LFB) übernimmt die forstfachliche Begleitung und die technische Umsetzung der Förderung nach dieser Richtlinie. Die Zuständigkeit für den Naturschutz im Wald liegt bei der obersten Naturschutzbehörde.