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Auslegung der Genehmigung für die Fahrzeugfabrik von Tesla ab dem 26. April geplant

- Erschienen am 13.04.2022

Potsdam/Frankfurt (Oder) – Das Landesamt für Umwelt (LfU) plant, am 25. April 2022 die Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt und der örtlichen Tageszeitung sowie im Internet zu veröffentlichen. Die 14-tägige Auslegung des Genehmigungsbescheids und der dazu gehörenden Unterlagen wird am 26. April beginnen.

Nachdem das LfU am 4. März 2022 die Genehmigung erteilt hat, erfolgt nunmehr die Bekanntmachung und Auslegung des Genehmigungsbescheids in der Gemeinde Grünheide, dem Amt Spreenhagen, der Stadt Erkner, beim Landkreis in Beeskow sowie im LfU am Standort in Frankfurt (Oder). Der Bescheid wird außerdem erneut auf dem UVP-Portal (UVP: Umweltverträglichkeitsprüfung) des Landes Brandenburg im Internet veröffentlicht. Für die Auslegung vor Ort in der Nähe des Anlagenstandorts sieht das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine Frist von 14 Tagen vor.

Mit dem Ende der Auslegung des Genehmigungsbescheids beginnt die einmonatige Widerspruchsfrist. Es können auch Personen, die bisher keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, Widerspruch erheben.

Die Auslegung der Papierexemplare endet gesetzmäßig nach 14 Tagen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nach den Vorschriften des BImSchG nicht möglich. Nach Ablauf der Auslegung können der Bescheid und dessen Begründung von Personen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Genehmigungsbehörde angefordert werden. Um den Zugang zum Bescheid zu erleichtern, wird dieser auf dem UVP-Portal jedoch bis zum Ende der Widerspruchsfrist einsehbar sein.

Der Bescheid wird ab dem Datum der Auslegung  im UVP-Portal einzusehen sein.

 

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