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Blühstreifen werden auch weiterhin gefördert – über die neuen EU-Ökoregelungen und über den Bundes- sowie Landeshaushalt

Pressestatement: Zu Meldungen über die Kritik des Landesbauernverbands an veränderten Förderungen für Blühstreifen antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz wie folgt:

- Erschienen am 14.11.2022

Mit der 2023 startenden neuen EU-Förderperiode zielt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) vermehrt auf den Umweltschutz. So werden künftig zahlreiche gesellschaftliche Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für den Natur- und Klimaschutz wie einjährige Blühstreifen zukünftig über die Ökoregelungen in der sogenannten ersten Säule der GAP vergütet.

Um unzulässige Doppelförderungen zu vermeiden, müssen die Agrarförderung des Bundes (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz – GAK) den neuen EU-Förderbedingungen angepasst werden. Da einjährige Blühstreifen zukünftig in den Ökoregelungen (1 b) mit 150 Euro pro Hektar zusätzlich (Top up) zur Brachenförderung festgelegt sind, ergeben sich neue Fördersätze. Das Land ist nicht berechtigt, hier selbst höhere Vergütungen zu zahlen.

Im Rahmen der GAK hat das Agrar-Umweltministerium Brandenburg seit 2020 die Anlage von Blüh- und Ackerrandstreifen mit einem sehr guten Fördersatz von 700 Euro pro Hektar unterstützt. Bis Sommer 2022 wurden so fast 1.500 Hektar einjährige und über 4.000 Hektar mehrjährige Blühstreifen sowie fast 5.000 Hektar  Ackerrandstreifen gefördert. 

 

Die mehrjährigen, also fünf Jahre anzulegenden Blühstreifen, will das Agrarumweltministerium aus der GAK bis einschließlich 2025 weiter mit einer Summe von 700 Euro pro Hektar fördern. Landwirte, die seit 2021 einjährige Blühstreifen angelegt haben, können auf die Förderung mehrjähriger Blühstreifen mit 700 Euro pro Hektar bis 2025 umsteigen. Das Agrarumweltministerium wird die Verwendungsmöglichkeit der bereits für 2023 erworbenen Blühmischungen prüfen.

Ackerrandstreifen werden in Zukunft über die GAK nur noch mit einer landesseitigen Kofinanzierung mit künftig 390 Euro pro Hektar unterstützt werden können, da der Bund hier bundeseinheitliche Höchstgrenzen vorgeben will. 

Über die voraussichtlich im Dezember rechtskräftig werdenden neuen Regelungen des Bundes zur GAK, aus der auch die Blühstreifen in Brandenburg mitfinanziert werden, hat das Agrarumweltministerium in der letzten Woche auf einer Landkreise-Veranstaltung vorinformiert.

 

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