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Minister Axel Vogel: Unterstützung für mehr Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Resilienz von Landwirtschaft und ländlichen Räumen in neuer EU-Förderperiode

- Erschienen am 14.11.2022

Seddiner See – Vor dem Beginn der 2023 startenden neuen EU-Förderperiode in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat Landwirtschaftsminister Axel Vogel den Agrarbetrieben und Akteuren im ländlichen Brandenburg auch künftig die Unterstützung von EU, Bund und Land zugsichert. „In diesen schwierigen Zeiten steht auch die Landwirtschaft vor großen Herausforderungen: Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit verbundene Energiekrise, die Klimaveränderungen und das Artensterben erfordern eine nachhaltigere und resilientere Agrar- und Ernährungswirtschaft“, sage Axel Vogel zur Eröffnung der Kick-Off-Veranstaltung heute in der Heimvolkshochschule Seddiner See. Das Agrar- und Umweltschutzministerium hat den über 100 Akteuren des ländlichen Raums und der Landwirtschaft die Schwerpunkte der neuen GAP vorgestellt und eine erste Bilanz des ELER der letzten Förderperiode gezogen.

Der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sind die beiden Säulen der EU-Agrarförderung. Aus dem EGFL als erster Säule erhalten die rund 5.500 landwirtschaftlichen Unternehmen in Brandenburg die so genannten Direktzahlungen. Sie beinhalten die Basisförderung, die Honorierung der Umweltleistungen sowie eine zusätzliche Einkommensstützung für kleinere und mittlere Betriebe und die gezielte Unterstützung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten. Mithilfe des ELER als zweiter Säule soll die Zukunft für die Menschen im ländlichen Raum attraktiv gestaltet werden – dazu gehört die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und die Unterstützung der Wirtschaftskraft in den ländlichen Regionen.

„In der neuen GAP ab 2023 ist mehr Umwelt- und Klimaschutz drin“,

so Minister Axel Vogel.

„Mit der kontinuierlich steigenden Umschichtung von Mitteln der ersten in die zweite Säule stehen für die Landwirte und die ländlichen Räume mehr Gelder für Maßnahmen zur Artenvielfalt, besseren Wasserqualität sowie für Boden- und Klimaschutz bereit. Mit den neu eingeführten Ökoregelungen sind 25 Prozent der Mittel der ersten Säule Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in dieser Säule vorbehalten. Ich gehe davon aus, dass die Ökoregelungen durch die bundeseinheitliche Höhe der flächenbezogenen Direktzahlungen gute Anreize für Brandenburger Betriebe bieten, diese Maßnahmen ausgiebig zu nutzen und somit einen Teil der Mittel nach Brandenburg fließen zu lassen.“

Weil sich die wirtschaftliche Situation der ostdeutschen Länder verbessert hat, mussten diese in der zweiten Säule der GAP bei den reinen ELER-Mitteln zwar eine Mittelkürzung hinnehmen. Für Berlin und Brandenburg steht aber durch die Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule mit rund 715 Millionen Euro fast derselbe Betrag pro Jahr zur Verfügung wie in der aktuellen Förderperiode. ELER-Förderbereiche wie die Zusammenarbeit, Netzwerkbildung, Bildung, Beratung, einzelbetriebliche Investitionsförderung, Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) und LEADER werden fortgesetzt und teilweise ausgebaut. Neu ist eine Existenzgründungsunterstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte aus Berlin oder Brandenburg von 75.000 Euro.

Prioritär gefördert werden bei den Flächenmaßnahmen der 2. Säule in Bandenburg vor allem der Moor- und Klimaschutz (Staustufen), die Biodiversität (extensive Ackernutzung), die Gewässerqualität (Randstreifen und Extensivierung in nährstoffsensiblen Gebieten) sowie der ökologische Landbau mit höheren Fördersätzen. Als einziges Bundesland und Vorreiter bietet Brandenburg ab 2023 den kooperativen Ansatz für Natur- und Biodiversitätsschutz in der Regelförderung an, die für die teilnehmenden Betriebe Verwaltungsvereinfachung und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit bringen.

Außerdem baut das Agrarministerium die Beratungsförderung aus und fördert zusätzlich 15 Konsultationsbetriebe, um praxisbezogene Lösungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die 2022 begonnene Landesförderung regionaler klimaschonender Wertschöpfungsketten wird ab 2023 über EU-Mittel fortgesetzt.

Bei der Ausgestaltung des ELER hat das Agrarministerium gezielt Vorschläge des Landesbauernverbands aufgenommen, beispielsweise bei der Leguminosen-Förderung.

Den überarbeiteten und knapp 1.800 Seiten umfassenden GAP-Strategieplan hat das Bundeslandwirtschaftsministerium am 30. September 2022 bei der EU eingereicht. Mit der bevorstehenden Genehmigung durch die EU erhalten die an der GAP beteiligten Akteure, insbesondere die landwirtschaftlichen Unternehmen, abschließend Planungssicherheit.

Erste Bilanz der aktuellen EU-Förderperiode

80 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel sind derzeit bereits gebunden – bis Mitte 2025 können die Mittel noch ausgegeben werden.

Über rund 1.500 Verträge mit Agrarbetrieben werden auf mehr als 125.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche Agrarumweltmaßnahmen umgesetzt. Die Fläche für den ökologischen Landbau konnte auf mehr als 164.000 Hektar erweitert werden, wobei 804 Betriebe unterstützt wurden. Mehr als 12.700 Hektar Landwirtschaftsflächen sind durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen nun vor Hochwasserereignissen besser geschützt.

Insbesondere die Bevölkerung im ländlichen Raum hat von den lokalen Aktionen im Bereich der LEADER-Förderung profitiert. Für die Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategien stehen insgesamt knapp 360 Millionen ELER-Mittel zur Verfügung. Bis Ende 2021 wurden für insgesamt 1.271 Vorhaben fast 208 Millionen öffentliche Mittel ausgezahlt. Bis 2021 wurden über LEADER-Vorhaben 446 neue Arbeitsplätze geschaffen, davon fast zwei Drittel für Frauen. Über 745 LEADER- und GAK-Vorhaben werden in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, in Sport- und Freizeiteinrichtungen, in Gemeinschaftseinrichtungen der Kommunen, Vereine oder Feuerwehr sowie in medizinischen und Pflegeeinrichtungen realisiert (GAK: Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz). 495 LEADER-Projekte zum Erhalt von 558 Gebäuden und baulichen Anlagen schaffen in 242 Kommunen Nutzungsmöglichkeiten für Grundversorgung, Dienstleistungen, wirtschaftliche Aktivitäten sowie Wohnbedingungen verbessert und teilweise erweitert. Insgesamt werden 460 Projekte zur Verbesserung der öffentlichen Freizeit- und Tourismusinfrastruktur, der öffentlichen Grundversorgung im Sportbereich sowie der Dorfentwicklung gefördert. In 70 Projekten wird es 960 neue Gästebetten geben. Darüber hinaus entstehen Rad- und Wanderwege sowie Leitsysteme in einem 540 Kilometer umfassenden Wegenetz. Im Freizeitbereich konzentrieren sich insgesamt 159 Vorhaben auf Sportplätze und Gebäude der Sportvereine.