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Ministerium prüft weitere Finanzierung von Projekten zur ländlichen Entwicklung – Notwendiger Antragsstopp für GAK-Mittel

- Erschienen am 15.06.2020

Potsdam - Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung hat die LEADER-Aktionsgruppen über einen Antragsstopp für die Beantragung von Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) informiert. Grund des aktuellen Antragsstopps ist die Vielzahl der vorliegenden (förderfähigen) Anträge sowie die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel. Gegenwärtig prüft das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz allerdings, ob für bereits vorliegende Anträge, die kurzfristig bewilligungsreif sind, eine Möglichkeit der Mittelumschichtung innerhalb der GAK-Gelder besteht.

Im Jahr 2018 wurde im Rahmen der Neufassung der LEADER-Richtlinie (2.5 Investive Maßnahmen zur Ländlichen Entwicklung) ein weiterer Fördertatbestand aufgenommen mit dem Ziel, die GAK-Finanzierung gezielt im Rahmen der „ländlichen Entwicklung“ zu nutzen.

Vom Start weg erfreute sich die neue Möglichkeit der Förderung im ländlichen Raum großer Beliebtheit und hoher Nachfrage. Bis Ende Mai 2020 sind mehr als 400 Anträge bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen. Aufgrund dieser hohen Anzahl sah sich das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung nun gezwungen, einen Antragsstopp auszusprechen.

Insgesamt standen für den vom Antragsstopp betroffenen Bereich der LEADER-Richtlinie im Jahr 2019 rund 21 Millionen Euro und stehen im Jahr 2020 rund 30 Millionen Euro zur Verfügung.