Brandenburger Agrarministerium fördert jetzt Junglandwirte bei der Betriebsgründung mit je 75.000 Euro
- Erschienen amPotsdam – Sie sind Landwirtin oder Landwirt, nicht älter als 40 Jahre, beruflich qualifiziert und wollen erstmals ein eigenes landwirtschaftliches Unternehmen gründen: Ab sofort unterstützt das Brandenburger Agrarministerium die Erstniederlassung und erstmalige Aufnahme einer selbstständigen, eigenverantwortlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit, um nachhaltige Unternehmensgründungen und ihre Etablierung in der Region zu fördern. Der Zuschuss kann bis zu 75.000 Euro innerhalb von drei Jahren betragen und für den Kauf von Gebäuden, Technik oder Tieren, aber auch für den Erwerb von Flächen oder andere betriebliche Aufwendungen genutzt werden. Ab heute (15.9.) können Anträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden.
Agrarminister Axel Vogel:
„Viele junge Menschen mit landwirtschaftlicher Ausbildung wollen einen Betrieb gründen. Aufgrund des sehr hohen Kapitalaufwands ist dies eine schwierige Entscheidung. Diese wollen wir Junglandwirtinnen und Junglandwirten mit unserem jetzt gestarteten Förderprogramm erleichtern.“
Mit der Einführung der Gefördert werden Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, über ausreichende berufliche Qualifikation verfügen und einen Betrieb gründen, kaufen oder inner- beziehungsweise außerfamiliär übernehmen. Die Förderung können auch juristische Personen bekommen, wenn eine Junglandwirtin oder ein Junglandwirt die Entscheidungen verantwortet. Zuwendungsempfänger müssen über berufliche Fähigkeiten in einem grünen Berufsfeld verfügen oder einen entsprechenden Studienabschluss nachweisen. Gefördert werden Betriebsausgaben, zu denen beispielsweise Investitionen, Betriebsaufwendungen wie Betriebsmittel, Personalaufwand oder sonstige Aufwendungen wie beispielsweise Pacht oder Versicherungen, und Finanzierungskosten wie Tilgungs- und Zinsbeträge zählen.
Einzureichen ist ein Geschäftsplan, aus dem die geplante Entwicklung des Unternehmens hervorgeht. Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen und innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung einen Antrag stellen, können bis zu 75.000 Euro innerhalb von drei Jahren als Zuschuss erhalten.
Diese 75.000 Euro werden zusätzlich zur Junglandwirte-Einkommensstützung gewährt, die ein Bestandteil der GAP-Direktzahlungen ist. Danach erhalten Landwirte bis 40 Jahre 134 Euro pro Hektar und Jahr für maximal 120 Hektar und 5 Jahre.
Das Verfahren zur Gewährung der Niederlassungsbeihilfe wird ausschließlich digital durchgeführt. Alle Unterlagen stehen auf der Webseite des MLUK zur Verfügung.