Blühende Landschaften – Antragstellung für neue Richtlinie und für Verlängerungen von KULAP-Verpflichtungen startet
- Erschienen amPotsdam – Ab Montag (18. November) ist für die Länder Brandenburg und Berlin die Antragstellung nach der neuen Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau und dem Kulturlandschaftsprogramm möglich. Die Anträge sollten bis zum 16. Dezember 2019 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
Damit startet für die Landwirte die diesjährige Herbstantragstellung für Neuanträge nach der Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau sowie für Neu- und Verlängerungsanträge im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP).
Förderung naturbetonter Strukturelemente
Mit der neuen Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau unterstützt Brandenburg erstmals die Anlage von Blühstreifen auf Äckern und leistet so einen wichtigen Beitrag zum Biodiversitätsschutz. Neben Blühstreifen werden auch Ackerrandstreifen zum Schutz gefährdeter Ackerwildkrautarten gefördert. Antragsteller verpflichten sich, mindestens fünf Jahre Blüh- beziehungsweise Ackerrandstreifen auf ihren Ackerflächen anzulegen.
Neuanträge in KULAP-Programmen
Von den insgesamt acht laufenden KULAP-Förderprogrammen ist eine Neuantragstellung mit Verpflichtungsbeginn 2020 für die Förderprogramme Ökologischer Landbau und Moor schonende Stauhaltung möglich. KULAP-Verpflichtungen werden ebenfalls für mindestens fünf Jahre eingegangen.
Die schon bestehenden und Ende dieses Jahres auslaufenden KULAP-Verpflichtungen können bis Ende 2020 verlängert werden. In bestimmten Flächen ist auch eine Erweiterung bereits bestehender Verpflichtungen möglich.
Die geförderten Maßnahmen sollen in besonderem Maße die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und den Klimaschutz unterstützen. Ziel ist, zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraums, der Landschaft und ihrer Merkmale, der Wasserressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beizutragen.
Hilfestellungen für Antragsteller
Informationen zur Antragstellung, wie den Zugang zum elektronischen Antragsportal WebClient und die Hinweisbroschüre zur Antragstellung, sind unter dem Link
https://lelf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.239967.de?highlight=agrarantrag abrufbar.
Darüber hinaus können sich Antragsteller bei der Technischen Hotline Hilfe bekommen. Diese ist vom 27. November bis 13. Dezember wochentags von 9 bis 15 Uhr unter der Rufnummer 0395 563 01 01 oder per E-Mail erreichbar: hotline_bb.profilnet@data-experts.de