Neue Richtlinie des Agrar-Umweltministeriums: 20 Millionen Euro für Binnenfischerei und Aquakultur – Anträge ab sofort möglich
- Erschienen amPotsdam – Um Brandenburgs Binnenfischerei und die Teichwirtschaft stärker zu unterstützen, hat das Agrar-Umweltministerium eine neue Förderrichtlinie aufgelegt. Damit stehen bis 2029 insgesamt 20,1 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist im Vergleich mit der vorangegangenen Förderperiode ein Plus von 2,8 Millionen Euro. Die Förderung richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen der Binnenfischerei oder der Aquakultur im Haupt- oder Nebenerwerb und deren rechtsfähige Vereinigungen. In der Karpfenteichwirtschaft ist zudem eine Förderung für spezielle Arten- und Biotopschutzmaßnahmen auch für andere Landbewirtschaftende möglich.
Die künftige Unterstützung knüpft an die bewährte Ausrichtung der bisherigen Förderung an und bietet gleichzeitig eine Reihe von neuen Fördermöglichkeiten für die Unternehmen und den Sektor insgesamt. Im Rahmen der strukturellen Förderung ist eine finanzielle Unterstützung von produktiven Investitionen in den Fischerei- und Aquakulturbetrieben, von Umweltdienstleistungen in der Teichwirtschaft und von Maßnahmen zur Fischereiforschung sowie zum Erhalt des Aalbestandes möglich. Erstmals wird eine Unterstützung von Diversifizierungsmöglichkeiten für Fischerei- und Aquakulturbetriebe oder auch die Förderung von fischereilicher Infrastruktur angeboten.
Wesentliche Änderungen bringt die neue Richtlinie für die Förderung der Umweltdienstleistungen in der Karpfenteichwirtschaft. Neben einer höheren Förderung für die Pflege und den Erhalt von Teichflächen im Rahmen einer extensiven Bewirtschaftung sieht die neue Richtlinie die Kombination mit einem ebenfalls verstärkten Ausgleich für zusätzliche Arten- und Biotopschutzmaßnahmen vor. Dafür wird die Förderung mit Mitteln des Vertragsnaturschutzes kombiniert.
Von der Richtlinie profitieren etwa 100 Fischereibetriebe und etwa 20 Teichwirtschaften. Die Höhe der möglichen Zuwendung variiert je nach Fördergegenstand und kann von bis zu 40 Prozent bis zu einem Fördersatz von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Im Vergleich zur vorangegangenen Förderung können Investitionen in der Aquakultur künftig stärker gefördert werden. Der maximale Fördersatz dafür ist auf 60 Prozent gestiegen.
Das Fördervolumen der Richtlinie ergibt sich aus den von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakultur-Fonds (EMFAF) in Höhe von 14,1 Millionen Euro und den Kofinazierungsmitteln aus dem Landeshaushalt in Höhe von 6 Millionen Euro.
Förderanträge können online gestellt werden. Das entsprechende digitale Antragssystem ist in das Portal „Agrarantrag Brandenburg“ integriert und steht ab sofort zur Verfügung. Bei Fragen zur Antragstellung hilft gern die Antrags- und Bewilligungsbehörde weiter.