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Abstimmung über Vorschrift zur Ausweisung von „roten Gebieten“ im Bundesrat - Agrarumweltminister Vogel: Nitrate dort reduzieren, wo sie entstehen

- Erschienen am 18.09.2020

Potsdam – 1991 wurde von den damaligen Mitgliedsstaaten die Nitratrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft beschlossen. Weil die Bundesrepublik diese Richtlinie nicht eingehalten hat, wurde von der Europäischen Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Nachbesserungen an der im Jahr 2017 geänderten Düngeverordnung eingefordert, die als nicht ausreichend für eine Reduzierung der Nitratwerte bewertet wurde. Vor diesem Hintergrund wurde in der heutigen Bundesratssitzung über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten“ abgestimmt.

Die sogenannten „roten“ Gebiete gelten aufgrund verschärfter Maßnahmen, zum Beispiel die Reduzierung der Düngung um 20 Prozent, als zentrale Stellschraube, um die Nitrat- und Phosphat-Überschüsse in Deutschland zu reduzieren.

Bei der Abstimmung der Länder hat Brandenburg der Verwaltungsvorschrift nicht zugestimmt.

Agrarumweltminister Axel Vogel: „Deutschland hat insbesondere in Regionen mit intensiver Tierhaltung ein Nitratproblem. Deshalb verstößt die Bundesrepublik seit vielen Jahren gegen geltendes EU-Recht. Das ist eine Tatsache, die - bei aller Diskussion um einzelne Messstellen -  nicht weggemessen werden kann. Es müssen verschärfte Reduktionsmaßnahmen ergriffen werden. Das Land Brandenburg steht zu dieser Verpflichtung und hatte deshalb der geänderten Düngeverordnung zugestimmt.“

Der Minister kritisiert besonders die Art und Weise, wie die Gebiete, in denen die verschärften Maßnahmen greifen, ausgewiesen werden sollen.

„Überschüsse müssen dort reduziert werden, wo sie entstehen. Diese Verursachergerechtigkeit sehen wir in der jetzt anzuwendenden Vorschrift nicht gegeben. Es kann nicht sein, dass Gebiete aufgrund modellhafter Berechnungen zu Problemzonen erklärt werden, in denen gar keine Überschüsse gemessen werden, so wie es in Brandenburg aufgrund der gegebenen Standortfaktoren teils zu befürchten ist. Deshalb haben wir der Vorschrift heute im Bundesrat nicht zugestimmt“, so Minister Vogel

„Wir werden uns auch weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Vorschrift, auch wenn sie gerade erst verabschiedet wurde, zeitnah auf den Prüfstand gestellt und überarbeitet wird.“