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Sieben-Punkte-Plan zum Bibermanagement in Brandenburg

Bibermanagement in Brandenburg: Vogelsänger legt Sieben-Punkte-Plan vor

- Erschienen am 19.02.2015

Potsdam – Der noch zu Wendezeiten in Brandenburg fast ausgerottete Biber hat sich im Land inzwischen wieder stark vermehrt. Was zum einen ein Beleg für erfolgreiche Naturschutzarbeit ist, das mit der Rückgewinnung naturnaher Lebensräume am Wasser einhergeht, ist aus der Sicht vieler Anwohner und Landeigentümer zunehmend ein Problem. Insbesondere die wasserbaulichen Fertigkeiten der nach europäischem, deutschem und brandenburgischem Naturschutzrecht streng geschützten Spezies stehen dabei im Mittelpunkt, was unter anderem im Landkreis Märkisch-Oderland für Konflikte sorgt. Als Reaktion darauf will Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger nun ein Konzept für das Bibermanagement in Brandenburg vorlegen, das insgesamt sieben Punkte umfasst und mit den anerkannten Naturschutzverbänden am 2. März und mit den Landkreisen am 26. März diskutiert werden soll, um es anschließend zügig umzusetzen. Einen ersten Entwurf hat Vogelsänger heute in einem Gespräch mit MOL-Landrat Gernot Schmidt in Potsdam vorgestellt.

Vogelsänger: „Das Land nimmt in den kommenden Jahren viel Geld in die Hand, um aktiv Bibermanagement zu betreiben. Wer dabei genau hinschaut, wird feststellen, dass es sich hierbei um eine konzertierte Aktion des Agrar- und Umweltbereichs handelt, da sowohl Mittel aus der Agrarförderung wie auch des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft eingesetzt werden. Dabei lassen wir uns von dem Gedanken leiten, dass Vorsorge besser ist, als hinterher Schäden zu regulieren oder sich in langwierigen Gerichtsverfahren aufzureiben. Das Paket wird gleichermaßen den Anliegen des Naturschutzes, des Hochwasserschutzes sowie der auf Land- beziehungsweise Forstwirtschaft und Fischerei angewiesenen Unternehmen gerecht. Die Maßnahmen werden in regionalen Arbeitsgruppen in den Kreisen ständig überprüft. Spätestens in zwei Jahren wollen wir die Handhabbarkeit und die Wirkung evaluieren und weitere Schlussfolgerungen für ein erfolgreiches Bibermanagement ziehen.“

Bibermanagement in Brandenburg (Entwurf)

  1. Erlass einer  Biberverordnung
     
    Ziel: Zulassung von Ausnahmen zur Gefahrenabwehr unter konkreten Rahmenbedingungen
     
    Geltungsbereiche: Deiche und sonstige Hochwasserschutzanlagen, Dämme von Kläranlagen und erwerbswirtschaftlich genutzten Fischteichanlagen
     
  2. Erstattung des Mehraufwands für  die Gewässerunterhaltungsverbände für Prävention und Vermeidung von Biberschäden
    Geltungsbereich: Gewässer 2. Ordnung
     
    Erstattung: 50 Prozent des Mehraufwands
    Bagatellgrenze: 20.000 Euro
    Beginn: 3. Quartal 2015 (in Abhängigkeit von der Verabschiedung des Landeshaushalts)
    jährliches Volumen: 300.000 Euro
     
  3. Förderung von Präventionsmaßnahmen aus der ELER-Richtlinie „Natürliches Erbe“ mit  bis zu 700.000 Euro in der EU-Förderperiode bis 2020
     
    Sicherung von Dämmen in Teichgütern, Material zur Sicherung von Gehölzen, Deichanlagen und Dämmen, Anlage von Drainagen
     
  4. Maßnahmen im Lebensraum des Bibers
     
    Greening-Maßnahmen im Rahmen der Agrarförderung; gezielt für die Anlage von Gewässerschutzstreifen, Vertragsnaturschutz für die Anlage von Ackerrandstreifen an Gewässern
     
  5. Einstellung von zwei Bibermanagern
     
    Finanzierung durch das Agrar- und Umweltministerium
     
    Aufgaben: Aufbau eines Netzes ehrenamtlicher Biberbetreuer in den Landkreisen beziehungsweise Kommunen für Monitoring, Beratung, Unterstützung des Vollzugs bei Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Konfliktberatung, Schulung und Beratung bei Prävention und Maßnahmen, Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden
     
  6. Verbesserung des Vollzugs in den Kreisen
     
    Arbeitsgremien auf Kreisebene mit Gewässerunterhaltungs- und Naturschutzverbänden unter Einbeziehung der Landesverbände und des Agrar- und Umweltministeriums zur Entschärfung von Konflikten, Diskussion von Lösungsmöglichkeiten, Prioritäten der Vollzugsarbeit; hierzu überarbeitet das Ministerium seine Hinweise für den Vollzug in den Kreisen
     
  7. Evaluierung des Maßnahmenkonzepts
     
    nach zwei Jahren

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Datum
19.02.2015
Rubrik
Natur