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Waldumbau und Waldbrandschutz: Forstministerium verbessert Förderbedingungen für Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald

- Erschienen am 19.08.2022

Potsdam – Das Brandenburgische Forstministerium hat die zentrale Förderrichtlinie zur Unterstützung des Privat- und Körperschaftswaldes (Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben) überarbeitet und die Rahmenbedingungen für die Fördermittelempfänger grundlegend verbessert. So wurden die Förderfestbeträge für waldbauliche Maßnahmen und für den vorbeugenden Waldbrandschutz angehoben.  

Brandenburgs Wälder liegen zu etwa zwei Dritteln, dies sind rund 670.000 Hektar, in privaten Händen. Dieses Waldeigentum verteilt sich auf etwa 100.000 private Einzelpersonen beziehungsweise Erbengemeinschaften; 90.000 davon liegen mit ihrem Waldeigentum sogar unter einer Eigentumsfläche von 10 Hektar. Um Waldbesitzende besser bei der Umsetzung forstlicher Maßnahmen – zum Waldumbau und zum Waldbrandschutz – künftig stärker zu unterstützen, wurde die Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben überarbeitet.

So wurden die Festbeträge, also die fixen Förderbeträge für typische waldbauliche Maßnahmen – wie die Anschaffung von Saatgut, Bodenbearbeitung oder Standortgutachten, Pflanzen und deren Pflanzung, Schutz gegen Wildverbiss etcetera. – um 10 bis 30 Prozent angehoben und liegen damit bei etwa 85 Prozent der aktualisierten förderfähigen Kosten.  

Zur weiteren Verbesserung des vorbeugenden Waldbrandschutzes wurde die 100-prozentige Förderung beibehalten. Förderfähige Maßnahmen beinhalten die Errichtung notwendiger Löschwasserentnahmestellen, die grundhafte Instandsetzung von ganzjährig von LKW befahrbaren Waldwegen und die Herrichtung von Waldbrandschutzriegeln. Die maximalen Förderhöhen wurden für die grundhafte Instandsetzung der sogenannten Waldbrandschutzwege von ehemals 30.000 Euro pro Kilometer auf nunmehr 40.000 Euro und für die Einrichtung einer Löschwasserentnahmestelle als Brunnen von seinerzeit 25.000 Euro auf jetzt 35.000 Euro angehoben.

Zur besseren Waldbrandbekämpfung werden in der neuen Richtlinie zusätzlich zum Beispiel die aus der Instandsetzung von Wegen, die dem Waldbrandschutz und der -bekämpfung dienen, resultierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen grundsätzlich gefördert und die Höhe der Gesamtzuwendung erst bei 200.000 Euro (vorher: bei 100.000 Euro) gekappt.

Ziel der Überarbeitung der Richtlinie ist es, private Waldbesitzende stärker beim Waldumbau und der Naturverjüngung zu unterstützen und den Waldbrandschutz zu verbessern. Weitere Informationen und Ansprechpartner für die Beratung bei der Antragstellung findet man auf den Seiten des Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB).