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Landesbetrieb Forst bietet auch 2020 Dienstleistungen im Privatwald an

- Erschienen am 19.12.2019

Potsdam – Kommunale und private Waldbesitzer mit bis zu 100 Hektar Betriebsgröße sowie Forstbetriebsgemeinschaften können auch im Jahr 2020 Dienstleistungsverträge mit dem Landesbetrieb Forst (LFB) fortführen.

Das Forst- und Klimaschutzministerium setzt damit die Festlegung aus, dass nur noch Waldbesitz bis 10 Hektar Größe fortwirtschaftliche Dienstleistungen durch den LFB in Anspruch nehmen kann. Das Angebot wird evaluiert und ist bis zu einer abschließenden Entscheidung Ende 2020 auf die bisherigen Vertragspartner beschränkt.

Eine kostenfreie Beratung und Anleitung für private und kommunale Waldbesitzer ist gesetzliche Aufgabe des Landesbetriebs. Zusammen mit 70 beim Ministerium akkreditierten Forstberatern unterstützt der LFB unter anderem bei Fragen zur Umsetzung des Waldgesetzes, der Beantragung von Fördermitteln zum Waldumbau und Waldschutz und zeigt, wie Wirtschaftsmaßnahmen im Wald durchgeführt werden können.  Diese kostenfreien Leistungen stehen weiterhin allen Waldbesitzern offen.

Direkte forstwirtschaftliche Arbeiten sind im Gegensatz dazu eine freiwillige Leistung des Landes und kostenpflichtig. Der LFB hält für 2020 weiterhin dieses zusätzliche Angebot im oben genannten Umfang aufrecht, um den Kleinprivatwald im Land Brandenburg zu unterstützen. Das weitere Angebot freiwilliger Leistungen wird im Rahmen der im Koalitionsvertrag vereinbarten Organisationsuntersuchung des LFB geprüft.

Forstminister Axel Vogel. „Dem Landtagsbeschluss zum Bericht der Enquete-Kommission 6/1 zur Zukunft der ländlichen Regionen folgend haben wir den sogenannten 10-Hektar-Erlass aufgehoben. Ich habe den Landesforstbetrieb gebeten, über seine umfangreichen Pflichtaufgaben hinaus den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern mit Besitzgrößen zwischen 10 und 100 Hektar die Fortführung ihrer bereits gekündigten Verträge bis Ende 2020 wieder anzubieten. Neue Dienstleistungsverträge können jedoch zunächst nicht angeboten werden.“

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