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Am Sonntag beginnt die Bürgerbeteiligung für die 3. Phase der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Brandenburg

- Erschienen am 20.12.2019

Potsdam – Ab Sonntag (22. Dezember) sind die Brandenburgerinnen und Brandenburger wieder dazu aufgerufen sich mit ihren Anliegen in den Prozess der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einzubringen.

Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel wünscht sich eine breite Beteiligung: „Ein guter Zustand unserer Fließgewässer und Seen sowie auch des Grundwassers sind kein Selbstzweck. Nur intakte und auch ästhetisch ansprechende Gewässer können den vielfältigen Nutzungsansprüchen heute und in der Zukunft gerecht werden.“

Nach dem von der EU vorgegebenen Verfahren sind für jeden der sechsjährigen Bewirtschaftungszeiträume Anhörungen der Öffentlichkeit vorgeschrieben. Aktuell geht es um den 3. Bewirtschaftungszeitraum von 2021 bis 2027. Bürgerinnen und Bürger können sich vom

22. Dezember 2019 bis zum 22. Juni 2020

am Verfahren beteiligen. Nach Eingang und Auswertung der Stellungnahmen sollen die WRRL-Bewirtschaftungspläne für das Land Ende kommenden Jahres in aktualisierter Form vorliegen.

Derzeit werden die Gewässerüberwachungsprogramme der letzten Jahre ausgewertet und mit den Ergebnissen die ökologischen und chemischen Zustände der Oberflächen- und Grundwasserkörper neu bewertet. Damit einhergehend werden die derzeit gültigen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Einzugsgebiete von Elbe und Oder überprüft und aktualisiert. Ende 2021 werden dann alle Dokumente öffentlich zur Diskussion gestellt.

Informationen und Dokumente der Flussgebietsgemeinschaften zu den wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen

Hier wird auch erklärt, wie und an wen die Stellungnahmen und Hinweise abgegeben werden können.