Ministerium arbeitet an Fördermöglichkeiten für ländliche Entwicklung ab 2021 – Enger Austausch mit Arbeitsgruppen und Kommunen
- Erschienen amPotsdam - Die Unterstützung der „Ländlichen Entwicklung“ über den LEADER-Ansatz ist ein herausragendes Anliegen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Neben der Nutzung der Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) werden gezielt Mittel des Förderbereichs 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ und des GAK-Sonderrahmenplans „Ländliche Entwicklung“ eingesetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage nach dieser Förderung musste Anfang Juni ein Antragsstopp ausgerufen werden.
Gegenwärtig schafft das Ministerium die Voraussetzungen, um eine Förderung der ländlichen Entwicklung aus Mitteln der GAK ab dem 1. Januar 2021 wieder zu ermöglichen. Stichtag für die einzureichenden Anträge wird der 31. März 2021 sein. Grundlage der Bewilligung wird eine Auswahl der Vorhaben nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien sein. Die zur Förderung auszuwählenden Vorhaben werden nach der sich ergebenden Rangfolge – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – bestimmt. Die Auswahlkriterien werden Anfang 2021 auf den Internetseiten des Ministeriums und des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurerneuerung (LELF) veröffentlicht.
Um über die künftigen Möglichkeiten zur GAK-Mittelbeantragung sowie den Umgang mit den vorliegenden Anträgen zu informieren, steht das Ministerium in engem Kontakt mit den LEADER-Aktionsgruppen sowie den Ämtern und Gemeinden.
Hintergrund:
Bis zum Anfang Juni verhängten Antragsstopp sind mehr als 400 Anträge bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, eingegangen. Seit 2018 wurden mit den Mitteln aus der GAK rund 200 Vorhaben in Höhe von rund 55 Millionen Euro unterstützt. 85 Prozent der Vorhaben wurden beziehungsweise werden von Kommunen im ländlichen Raum umgesetzt, die für die Belange der Daseinsvorsorge und Infrastrukturentwicklung nachhaltig von diesen Mitteln partizipieren. Da die im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch die erlassenen Bescheide vollständig gebunden sind, werden die bei der Bewilligungsbehörde vorliegenden Anträge zeitnah abgelehnt. Insgesamt stehen dem Land Brandenburg für die ländliche Entwicklung aus GAK-Mitteln jährlich rund 28 Millionen Euro (davon: 16,9 Millionen Euro Bundesmittel) zur Verfügung. Bewilligungsgrundlage ist der Teil II E der LEADER-Richtlinie.