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Agrarminister Axel Vogel: Erntebilanz 2023 – kein Anzeichen für positive Trendwende in der Landwirtschaft

- Erschienen am 24.08.2023

Kremmen – Zunehmende Wetterextreme bestimmen die Ernte in der Landwirtschaft auch in diesem Jahr. Landwirtinnen und Landwirte haben einerseits mit Hitze und Trockenheit zu kämpfen. Andererseits haben die teils heftigen unwetterartigen Niederschläge seit Juni die Ernte im Ackerbau und teilweise im Gartenbau beeinträchtigt.

„Auch wenn wir im europäischen Vergleich in Brandenburg dieses Jahr noch glimpflich davongekommen sind, ist das aber keine Garantie für die Zukunft“,

sagte Agrarminister Axel Vogel heute auf der traditionellen Pressekonferenz des Landesbauernverbands Brandenburg zur Jahreserntebilanz auf dem Spargelhof in Kremmen.

„In der Landwirtschaft ist die Anpassung an die Klimaveränderungen – und zwar an Dürre und Starkregen gleichermaßen –  notwendig und dringlich“.

Dazu gehören wassersparende und intelligente Bewässerungssysteme oder Methoden zum Humuserhalt und -aufbau im Boden und der Anbau klimaresistenterer Sorten.

Die Erntemengen, so Minister Axel Vogel weiter, seien für die Situation der Landwirtschaftsbetriebe nicht allein ausschlaggebend. Die fehlende Absatzsicherheit und die Preisentwicklung würden Sorgen bereiten.

„Seit 2015 haben die Agrarbetriebe meist draufgezahlt. Das sehr gute Wirtschaftsjahr 2021 / 2022 kann nicht als dauerhafte Trendwende gewertet werden“,

so Axel Vogel. Aktuell verschärft sich die Situation wieder durch sinkende Marktpreise  bei gleichzeitigen Kostensteigerungen beispielsweise bei Dünger, Futtermitteln und Investitionen. Verbesserungen bei den Betriebsergebnissen beim Ökolandbau werden teilweise durch ein geändertes Konsumentenverhalten aufgrund von Inflation und Unsicherheit gedämpft.

Axel Vogel:

„Wir unterstützen den „Neuen Brandenburger Weg“ des Landesbauernverbands mit seiner Orientierung auf die regionale Versorgung mit qualitativ hochwertigen landwirtschaftlichen Produkten. Dies kann aber nur funktionieren, wenn Abnahmemengen und Preise stimmen.“

Minister Vogel zog auch eine erste Bilanz der neuen EU-Förderperiode zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Umweltleistungen von Landwirtinnen und Landwirten stärker honoriert.

„Märkische Agrarbetriebe nehmen im bundesweiten Vergleich die Öko-Regelungen stärker in Anspruch. Da die bundesweit eingeplanten Mittel für die Öko-Regelungen nicht ausgeschöpft werden, werden die Zahlungen für 2023 um 30 Prozent erhöht. Dies bedeutet für Brandenburger Betriebe einen Zuschlag von über 25 Millionen Euro gegenüber den ursprünglich beantragten 95 Millionen Euro.“

Für 2024 und folgende Jahre werden darüber hinaus die Fördersätze für einzelne Öko-Regelungen deutlich erhöht.

Insbesondere Betriebe unter 300 Hektar erhalten mehr Direktzahlungen – bei allen Landwirtschaftsbetrieben ist die Höhe der Förderung auch davon abhängig, inwieweit sie die GAP-Öko-Regelungen – Kennartenprogramme, vielfältige Fruchtfolgen, freiwillige Stilllegungen –  nutzen. Die sogenannte gekoppelte Prämie trägt dazu bei, dass Betriebe mit Mutterschafen/-ziegen und/oder Mutterkühen seit diesem Jahr höhere Direktzahlungen erhalten.

Landwirtschaftsminister Axel Vogel:

Die Landwirtschaft ist das Rückgrat in unserem ländlichen Raum – die Förderung der ländlichen Entwicklung bleibt prioritär. Deshalb ist es wichtig, dass die bislang vom Bundeskabinett vorgesehenen Kürzungen der GAK-Programme im Bundestag korrigiert werden.“

Die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen bei Finanzmitteln aus der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)“ haben gravierende Auswirkungen auf verschiedene Förderbereiche in Brandenburg. Durch die momentan vorgesehenen Kürzungen im Bundeshaushalt besteht für das Land das Risiko einer Kürzung von bis zu 44 Millionen Euro auf dann nunmehr rund 56 Millionen Euro im Jahr 2024.

Abgesichert bleiben alle bereits eingegangenen mehrjährigen Verpflichtungen, so beispielsweise die Ausfinanzierung der eingegangenen Verträge bei der Schweinehaltung auf Stroh und der Sommerweidehaltung für 2024. Weiter gefördert werden auch die bereits eingegangenen mehrjährigen Verpflichtungen zur Anlage von Blüh- und Ackerrandstreifen. Neue Anträge über die GAK können allerdings mit Ausnahme der Wolfsprävention zurzeit nicht bewilligt werden.

Anträge auf Förderung von ELER-Flächenprogrammen in der 2. Säule sind nicht von der durch den Bund geplanten GAK-Mittelkürzung im Jahr 2024 betroffen. Das betrifft die Umstellung und Beibehaltung im ökologischen Landbau, Extensivierungsmaßnahmen auf Grünland zum Schutz der Biodiversität sowie Maßnahmen zum Schutz von Moorböden, um nur einige prominente Programme zu nennen.

„Ich habe mich mit meinem sächsischen Amtskollegen an die Bundesregierung gewandt und werde mich nunmehr gemeinsam mit weiteren Ressortvertreterinnen und -vertretern der Bundesländer an die haushalts- und fachpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Regierungsfraktionen im Bundestag wenden, um Änderungen am Haushaltsentwurf im parlamentarischen Verfahren für die GAK einzufordern“,

so Axel Vogel.

Auch künftig können Agrarbetriebe weitere Förderinstrumente und Maßnahmen in Anspruch nehmen, darunter beispielsweise die Richtlinie zur Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen, über die die Anschaffung von Technik für die mechanische Unkrautbekämpfung und wassersparende Beregnung gefördert wird.

„Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat einmal mehr unsere Abhängigkeit und Anfälligkeit langer Lieferketten gezeigt. Deshalb brauchen wir mehr denn je eine Transformation hin zu einem nachhaltigen und resilienteren Agrar- und Ernährungssystem“,

so Axel Vogel. Brandenburg fördert die Stärkung regionaler Produkte, ihre Veredelung und Vermarktung unter anderem mit einer 2022 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung klimaschonender Wertschöpfungsketten. Darüber hinaus hat der Landtag zusätzliche Mittel zur Umsetzung des Ökoaktionsplans und der Qualitätsprogramme beschlossen.