Regional verankert, klimaangepasst, zukunftsfest: Brandenburger Landwirtschaft und ländlicher Raum bekommen mit bestätigtem GAP-Strategieplan Planungssicherheit
- Erschienen amSeddiner See – „Mit dem jetzt von der Europäischen Kommission bestätigten deutschen Strategieplan für die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union für die Förderperiode 2023 bis 2027 können wir in Brandenburg nun mit den Reglungen der 2023 startenden neuen Förderperiode arbeiten“, sagte Landwirtschaftsminister Axel Vogel heute anlässlich der Klausurtagung des Landesbauernverbands in der Heimvolkshochschule Seddiner See. „Die Landwirte, Agrarbetriebe und Akteure im ländlichen Brandenburg haben nun endlich Planungssicherheit.“
Das drängendste Problem, so Axel Vogel weiter, sei die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaftsbetriebe, viele lebten von der Substanz. Es ginge darum, die Mittel in der neuen EU.Förderperiode für Brandenburg bestmöglich zu nutzen.
Insgesamt stehen Brandenburg mit der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) bis 2027 für die Direktzahlungen (1. Säule) rund 330 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Förderung im Rahmen des ELER (2. Säule) stehen rund 717 Millionen Euro bis 2027 bereit, darunter rund die Hälfte der Mittel – 358 Millionen Euro – für Umwelt- und Klimaleistungen. Fast ein Drittel der Mittel aus der 2.Säule sind für die ländliche Entwicklung zur Förderung über LEADER vorgesehen.
Bereits seit dem Vorliegen der ersten Entwürfe der Rechtsgrundlagen für die neue Förderperiode und damit lange im Vorfeld der Entscheidung hat das Landwirtschaftsministerium Betriebe und Akteure und potentielle Interessierte über die Inhalte der neuen EU-Förderperiode informiert.
„Die Genehmigung durch die EU-Kommission bedeutet den Startschuss für die nationale Umsetzung der GAP. Mit dem von Brüssel genehmigten überarbeiteten Plan für die EU-Agrarförderperiode ab 2023 wird die nachhaltige Landwirtschaft gestärkt und damit der Ernährungssektor auch in Zukunft gesichert“,
so Axel Vogel.
„In den langen, intensiven Verhandlungsprozessen hat Brandenburg aktiv die Interessen der ostdeutschen Landwirtschaft und Impulse für mehr Umwelt- und Klimaschutz eingebracht.“
So stärkt die neue Agrarförderung die Klimaanpassung der landwirtschaftlichen Betriebe. Zusätzlich zu den Flächenmaßnahmen in der sogenannten zweiten Säule (ELER) wird mit den neuen Ökoregelungen (25 Prozent der Mittel in der ersten Säule der GAP-Förderung) ein weiterer Beitrag geleistet, um Umweltressourcen zu schonen. Diese Ökoregelungen bieten durch die bundeseinheitliche Höhe der flächenbezogenen Direktzahlungen gute Anreize für Brandenburger Betriebe, diese Maßnahmen ausgiebig zu nutzen und somit einen Teil der Mittel nach Brandenburg fließen zu lassen.
Prioritär gefördert werden bei den Flächenmaßnahmen der 2. Säule in Bandenburg vor allem der Moor- und Klimaschutz (Stauhaltung), die Biodiversität (extensive Ackernutzung), die Gewässerqualität (Randstreifen und Extensivierung in nährstoffsensiblen Gebieten) sowie der ökologische Landbau mit höheren Fördersätzen. Als einziges Bundesland und Vorreiter bietet Brandenburg ab 2023 den kooperativen Ansatz für Natur- und Biodiversitätsschutz in der Regelförderung an, die für die teilnehmenden Betriebe Verwaltungsvereinfachung und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit bringen. Außerdem baut das Agrarministerium die Beratungsförderung aus und fördert zusätzlich 15 Konsultationsbetriebe, um praxisbezogene Lösungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die 2022 begonnene Landesförderung regionaler klimaschonender Wertschöpfungsketten wird ab 2023 über EU-Mittel fortgesetzt.
Das Agrarministerium wird außerdem eine Existenzgründungsunterstützung für Junglandwirtinnen und -landwirte aus Berlin und Brandenburg in der zweiten Säule der GAP in Höhe von 75.000 Euro pro Antragstellung anbieten.
„Die neue GAP-Periode verlangt den Brandenburger Landwirtinnen und Landwirten einiges ab“,
so Agrarminister Axel Vogel.
„Brandenburg wird daher bei den neuen Regelungen ab 2023 den Landwirtinnen und Landwirten mit einem umfangreichen Beratungsangebot zur Seite stehen.“
Der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sind die beiden Säulen der EU-Agrarförderung. Aus dem EGFL als erster Säule erhalten die rund 5.500 landwirtschaftlichen Unternehmen in Brandenburg die so genannten Direktzahlungen. Sie beinhalten die Basisförderung, die Honorierung der Umweltleistungen sowie eine zusätzliche Einkommensstützung für kleinere und mittlere Betriebe und die gezielte Unterstützung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten. Mithilfe des ELER als zweiter Säule soll die Zukunft für die Menschen im ländlichen Raum attraktiv gestaltet werden – dazu gehören die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und die Unterstützung der Wirtschaftskraft in den ländlichen Regionen. Weil sich die wirtschaftliche Situation der ostdeutschen Länder verbessert hat, mussten diese in der zweiten Säule der GAP bei den reinen ELER-Mitteln zwar eine Mittelkürzung hinnehmen. Für Berlin und Brandenburg steht aber durch die Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule in Höhe von knapp 200 Millionen Euro von den rund 717 Millionen Euro fast derselbe Betrag zur Verfügung wie in der aktuellen Förderperiode.
Bei der Ausgestaltung des ELER hat das Agrarministerium mit dem Einstieg in die Förderung des Leguminosen-Anbaus gezielt Vorschläge des Landesbauernverbands aufgenommen.
Künftig stehen in Deutschland jährlich rund 6 Milliarden Euro an EU-Mitteln für ein nachhaltiges und resilientes Agrar- und Ernährungssystem sowie für attraktive ländliche Räume zur Verfügung. Am 25. November werden die GAP-Direktzahlungen-Verordnung und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung im Bundesrat behandelt
Weitere Informationen findet man auch auf den Seiten des MLUK sowie auf der Webseite des ELER.