Start für Wegebau im Flurbereinigungsverfahren Vehlefanz
- Erschienen amTermin: | Donnerstag, 27. Februar 2020 |
Zeit: | 10:00 Uhr |
Ort: | Treffpunkt Schäferweg/Ecke Sportplatz 16727 Vehlefanz |
Vehlefanz – Zum ersten symbolischen Spatenstich am Schäferweg im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Vehlefanz wird die Präsidentin des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Dr. Ilona Paul-Pollack, mit Peter Leys, Bürgermeister von Oberkrämer, am Donnerstag in die Gemeinde kommen.
Das LELF begleitet als Behörde Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg mit Unterstützung durch den Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (vlf). Jürgen Ebel, Vorstandsvorsitzender der örtlichen Teilnehmergemeinschaft (Landeigentümer), wird über das Verfahren informieren.
Der marode Zustand des Schäferwegs, dessen Erneuerung am Donnerstag begonnen wird, erfordert einen grundhaften Ausbau. Auf einer Länge von fast zwei Kilometern und einer Breite von 3,50 Meter erhält er eine Asphaltdecke mit Feldzufahrten und Ausweichstellen. Die geplanten Kosten belaufen sich auf zirka 480.000 Euro. Diese werden zu 75 Prozent aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz und zu 25 Prozent durch die Gemeinde Oberkrämer finanziert. In den kommenden Jahren sollen neun weitere Wege im Gesamtumfang von mehr als zwei Millionen Euro für die Landwirtschaft und den Tourismus erneuert werden.
Flurbereinigungsverfahren Vehlefanz
Das Verfahren erstreckt sich aktuell über eine Fläche von 2.479 Hektar und betrifft 388 Teilnehmer. Ging es ab 1999 noch ausschließlich um die Regelung des Sondereigentums an Bewässerungsleitungen nach den Bestimmungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, ergaben in der Folge Recherchen in Verbindung mit strukturellen Entwicklungen im Gemeindegebiet weiteren Regelungsbedarf. Zusätzlich sollten Nachteile und Flächenverluste durch den Ausbau der Autobahn A 10, nördlicher Berliner Ring, kompensiert werden. Zur Lösung dieser anspruchsvollen Aufgabe werden seit 2014 die Regelungsmöglichkeiten nach dem Flurbereinigungsgesetz herangezogen.