Regelungen und Fördermöglichkeiten in ASP-Gebieten – Agrarminister Axel Vogel: BMEL muss auf EU-Ebene tätig werden
- Erschienen amPotsdam - Durch das Auftreten der afrikanischen Schweinepest sind alle Schweinehalter in Brandenburg und Sachsen, aber insbesondere die in den Restriktionsgebieten in Brandenburg, besonderen Belastungen ausgesetzt. In einem Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner unterstreicht Brandenburgs Agrarminister daher den Appell, Förderkonzepte zu erarbeiten und sich für eine Abnahme Brandenburger Schweine durch polnische Schlachtbetriebe einzusetzen.
Agrarminister Axel Vogel: „Tierhalterinnen und Tierhalter, die seuchenbedingt zeit- oder teilweise aus der Haltung aussteigen, brauchen Perspektiven. Die Agrarministerinnen und -minister der Bundesländer waren sich darin einig und hatten in der Agrarministerkonferenz das Bundesministerium aufgefordert, Förderkonzepte zu erarbeiten. Insbesondere die Betriebe, die seuchenbedingt zeit- oder teilweise aus der Schweinehaltung aussteigen wollen oder müssen, brauchen Unterstützung. Unser gemeinsames Ziel sollte doch sein, es den Haltern zu ermöglichen, funktionierende und verlässliche Verarbeitungs- und Vermarkungswege fortzuführen und eine dauerhafte Aufgabe der Produktion auszuschließen.“
Das Land Brandenburg unterstützt bereits die schweinehaltenden Betriebe und gleicht ASP-bedingte zusätzliche Veterinärkosten und Mehrkosten beim Transport von Schweinen aus. Auch die Betriebe, die aufgrund der erforderlichen verstärkten Wildschweinjagd in den Gebieten ihre Anbaukulturen auf niedriger wachsende Kulturen umgestellt haben, erhalten Unterstützung, wenn mit der Umstellung längere Vermarktungswege verbunden sind.
Agrarminister Axel Vogel: „Um den wirtschaftlichen Druck auf die Betriebe in den Restriktionszonen zu mindern, bedarf es nicht nur einer besonderen Anstrengung aller Marktbeteiligten, sondern auch der Ausnahmegenehmigung von rechtlichen Einschränkungen des grenzüberschreitenden Transports von Tieren innerhalb der EU. Hier ist das Bundesministerium gefordert.“
Laut Schweinepestverordnung ist bei Ausbruch von ASP der Transport von Hausschweinen über die Grenzen von EU-Mitgliedsstaaten verboten. Auch dürfen Schweine nicht zur Schlachtung in einen EU-Nachbarstaat gebracht, selbst dann nicht, wenn der Schlachtbetrieb ebenfalls in einer Restriktionsgebiet liegt.
„Diese Beschränkung ist sicherlich sinnvoll, wenn zwischen Restriktionsgebieten Flächen ohne Seuchenbelastung liegen“, so Agrarminister Axel Vogel. „Zwischen Brandenburg und Polen ist dies nicht der Fall. Unsere Betriebe haben auf Grund ihrer geografischen Lage teilweise enge Lieferbeziehungen zu westpolnischen Schlachthöfen und würden gern diese beliefern. Nach wie vor haben vor allem Schweine haltende Betriebe in den Restriktionsgebieten Probleme – trotz vorliegenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen – ihre Schweine an einen Schlachthof anzuliefern. Ich appelliere deshalb an Frau Klöckner, sich bei der EU dafür einzusetzen, dass Mastschweine aus Brandenburg auch nach Polen zum Schlachten verbracht werden können.“
Abschließend erinnert der Agrarminister in seinem Brief an eine dringende Bitte der Länder an das Bundeslandwirtschaftsministerium, eine bundesweite Verständigung zum Themenkomplex Auslauf- und Freilandhaltung im ASP-Seuchenfall durchzuführen. „Ich werbe angesichts der weiterhin angespannten Situation für eine Vielzahl von Betrieben sehr für eine zeitnahe Durchführung“, so Axel Vogel.