Hauptmenü

Jagdaufseherprüfung in Brandenburg: Interesse bis 7. Juni 2021 beim Forstministerium bekunden – Prüfung am 19. Juni

- Erschienen am 26.05.2021

Potsdam – Auf Antrag von Jagdpächterinnen und Jagdpächtern, Eigenjagdbesitzenden oder Jagdgenossenschaften sowie von den unteren Jagdbehörden können Jagdaufseher für die jeweiligen Reviere bestätigt werden. Die kostenpflichtige Prüfung von Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern ist vor einem von der obersten Jagdbehörde berufenen Prüfungsausschuss abzulegen. Die nächste Jagdaufseherprüfung in Brandenburg ist am 19. Juni 2021. Interessierte müssen ihre Bewerbung bis spätestens 7. Juni 2021 an das Forstministerium richten.

Jagdausübungsberechtigte (Eigenjagdbesitzer/innen oder Jagdpächter/innen) können zum Schutz und zur Beaufsichtigung der Jagd volljährige, zuverlässige und fachlich geeignete Personen als Jagdaufseher/innen in ihrem Jagdbezirk bestellen, die zuvor von der zuständigen unteren Jagdbehörde zu bestätigen sind.

Im Auftrag des Jagdausübungsberechtigten schützen Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher das Wild und sorgen vor Ort für die Einhaltung der erlassenen jagdlichen Vorschriften. Das Wild ist unter anderem vor Wilderern, vor Futternot und vor Wildseuchen zu bewahren. Den Jagdaufsehern können die Befugnisse des Jagdschutzes übertragen werden. Im jeweiligen Jagdbezirk dürfen sie dann Personen, die unberechtigt jagen, zur Feststellung der Personalien anhalten und ihnen Ausstattung und Jagdbeute abnehmen.

Zum Tätigkeitsspektrum gehört praktische Revierarbeit, beispielsweise Jagdeinrichtungen bauen und Wildwiesen anlegen. Aber auch kommunikative Aufgaben obliegen den Jagdaufsehern, darunter die Förderung einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Jagdausübungsberechtigten, Landwirtinnen und Landwirten, Landeigentümerinnen und -eigentümern sowie Behörden.

Die zweistündige schriftliche Prüfung am 19. Juni 2021 ist nicht öffentlich und findet im NaturParkZentrum am Wildgehege Glauer Tal statt.

Die Prüfung erstreckt sich auf die Fachgebiete:

  1. Rechtskunde,
  2. Jagdschutz,
  3. Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltschutz,
  4. Wildtierkunde der einheimischen Wildarten,
  5. Revierkunde, Hege, Jagdbetrieb,
  6. Land- und Waldbau, Wildschäden,
  7. Jagdhundewesen,
  8. Waffen- und Munitionskunde.

Die Bewerbung von Interessierten an der Jagsaufseherprüfung muss bis spätestens 7. Juni 2021 an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Referat 35 - Wald und Forstwirtschaft, oberste Jagdbehörde -, Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, 14467 Potsdam, gerichtet werden.

Ansprechpartnerin: Ina Sahlmann, Telefon: 0331/8667656,

Mail: Ina.Sahlmann@MLUK.Brandenburg.de

Für die Prüfungszulassung notwendige Unterlagen:

  1. Lebenslauf mit Angaben über jagdliche Vorbildung,
  2. zwei Passbilder,
  3. Nachweis über die Volljährigkeit,
  4. Kopie des gültigen Jahresjagdscheins und Nachweis der Pachtfähigkeit,
  5. Nachweis über die erfolgreiche Führung eines Jagdhundes auf einer (vom Landesjagdverband oder vom Jagdgebrauchshundeverband anerkannten) Jagdgebrauchshundeprüfung oder Nachweis über die Teilnahme an einem vom Landesjagdverband Brandenburg anerkannten Abrichtungs- und Führungslehrgang für Hunde,
  6. Nachweis über die ausreichende Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis),
  7. Nachweis über die Teilnahme an einem von der obersten Jagdbehörde des Landes Brandenburg anerkannten Lehrgang zur Fangjagd und
  8. Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang für Umweltschutz, Naturschutz und Ökologie an einer Einrichtung des Landes Brandenburg oder des Landesjagdverbandes Brandenburg oder eines von einem gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbandes.

 

Weiterführende Informationen