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Düngeverordnung verabschiedet – Statement Minister Vogel

- Erschienen am 27.03.2020

Zur heute im Bundesrat verabschiedeten Düngeverordnung übersende ich Ihnen das Statement von Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel:

„Am Ende eines viele Jahre andauernden, schwierigen politischen Prozesses zwischen Europäischer Union und Bundesregierung gibt es nun eine Entscheidung. Brandenburg hat der Düngeverordnung im Bundesrat zugestimmt unter der Maßgabe, dass die Überarbeitung der sogenannten roten  Gebiete erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden muss.

Wir müssen festhalten: Es gab keinen politischen Spielraum mehr, die Verabschiedung der Düngeverordnung zu verschieben. Es standen nicht nur die Strafzahlungen von rund einer Milliarde Euro im Raum. Es hätte – allein von der EU-Kommission verhängte – verschärfte Auflagen gegeben, wie in Deutschland mit Wirtschaftsdüngern umzugehen ist. In Brandenburg sind weniger als 3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche als sogenannte rote Gebiete mit Beschränkungen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Dies erklärt sich unter anderem aus dem im Vergleich mit Niedersachsen oder Schleswig-Holstein niedrigen Tierbesatz in Brandenburg. Wir wollen an der in Brandenburg gewählten Methode der Binnendifferenzierung von Grundwasserkörpern auch in Zukunft festhalten, dafür setzen wir uns in den noch zu erarbeitenden Ausführungsbestimmungen ein.

Ziel für uns muss es sein, wie von Brandenburg auch bisher schon verfolgt, Grundwasserschutz und landwirtschaftliche Nutzung in Einklang zu bringen.“

Ergänzung vom 3. April 2020

In der mit der neuen Düngeverordnung verabschiedeten Entschließung, bestehend aus 11 Ziffern, stellt der Bundesrat deutlich klar, dass die Entscheidung unter hohem politischen Druck und zur Vermeidung eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland getroffen wurde (Ziffer 1). Dieses Verfahren hätte Strafzahlungen von rund 1 Milliarde Euro zur Folge gehabt. Daher wurden auch zahlreiche Änderungsvorschläge von hoher fachlicher Bedeutung nicht berücksichtigt.

Des Weiteren wird in der Entschließung unter anderem auf diverse Unzulänglichkeiten in der beschlossenen Verordnung hingewiesen, kritisiert, dass seit langem vorliegende Vorschläge der Länder zur Rechtssicherheit vom Bund nicht aufgegriffen wurden, und gefordert, dass die noch zu erlassende Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der Nitrat- und Phosphatkulissen in einer angemessenen Frist in der Projektgruppe erarbeitet werden.

Text der Entschließung