Hauptmenü

Bis 20. Mai können Brandenburger Obstbauern „Frosthilfe“ für 2019 erlittene Schäden beantragen

- Erschienen am 29.04.2020

Potsdam – Seit dieser Woche können Brandenburger Obstbaubetriebe, denen erhebliche Schäden durch die Frostereignisse im vergangenen Jahr entstanden sind, einen Antrag auf Frosthilfe stellen.

Ziel des Programms ist es, Schäden aus den Frostereignissen vom 1. April bis 11. April sowie vom 4. Mai bis 5. Mai 2019 an Obstbaukulturen im Freiland zumindest teilweise finanziell auszugleichen.

Die Unterstützung der Obstbauern hatte Agrarminister Axel Vogel bereits Ende 2019 auf den Weg gebracht und 3,1 Millionen Euro im Nachtragshaushalt des Landes angemeldet. Mit der Verabschiedung des Nachtragshaushalts konnte nun die Förderrichtlinie veröffentlicht werden. Brandenburger Obstbaubetriebe können bis zu 60 Prozent der entstandenen finanziellen Schäden geltend machen.

Fast die Hälfte der rund 60 Obstbaubetriebe im Land hatte bereits vorab massive „Frostschäden“ und finanziellen Unterstützungsbedarf angezeigt. Zwischen 70 bis 100 Prozent der Ernte fielen aus.

Die Anträge müssen schriftlich bis zum 20. Mai 2020 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden. 

Obst wird im Land hauptsächlich im Gebiet um Werneuchen sowie Frankfurt (Oder) - Markendorf, im Werderaner Raum und im südlichen Brandenburg angebaut. Frostschäden sind aber auch in Kulturen in der Prignitz und im Spreewald aufgetreten. Beim Obstanbau dominiert in Brandenburg der Apfel auf 900 Hektar, gefolgt von Süßkirschen auf 369 Hektar, Pflaumen und Zwetschen (114 Hektar), Sauerkirschen (83 Hektar) und Birnen (42 Hektar).