Nachwuchsgewinnung in der Bienenhaltung: Agrar-Umweltressort unterstützt Neuimker bei der Erstausstattung
- Erschienen amPotsdam - Das Brandenburger Agrar-Umweltministerium unterstützt angehende Neuimkerinnen und Neuimker bei ihrem Start in die Bienenhaltung über eine neue Richtlinie mit bis zu 1.000 Euro für die Erstausstattung. Ziel ist es, Menschen für die Imkerei zu begeistern, neue Imkerinnen und Imker im Land Brandenburg zu gewinnen und die Bienenbestände zu erhöhen, um dem Verlust an Biodiversität entgegenzuwirken.
Agrar-Umweltstaatssekretärin Anja Boudon:
„Viele aktive Imkerinnen und Imker im Land gehören mittlerweile älteren Jahrgängen an. Eine Daueraufgabe bleibt es daher, im Land jüngere Menschen zu gewinnen, die Interesse an der Bienenhaltung haben und dieses alte, spannende Handwerk im Haupt-, im Nebenerwerb oder als Hobby ausüben. Brandenburg hat eine lange Tradition der Imkerei, denn nachgewiesen ist das Halten von Bienen zur Honiggewinnung in der Mark bereits seit dem Jahr 965. Die Zahl der Bienenvölker in Brandenburg ist erfreulicherweise seit zehn Jahren wieder ansteigend und wir arbeiten daran, dass dies so bleibt. Deshalb unterstützen wir mit der Richtlinie Neuimkerinnen und Neuimker bei der Anschaffung der Erstausrüstung.“
Über die Richtlinie wird die Aufnahme der Imkerei, also von Neuimkerinnen und Neuimkern, einmalig investiv gefördert. Unterstützt wird der Erwerb von höchstens drei Bienenvölkern und die Erstausstattungen für die Imkerei mit bis zu 1.000 Euro. Gefördert werden können alle natürlichen Personen, die den Zuwendungsvoraussetzungen der Richtlinie entsprechen, also insbesondere ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und ihre Bienen in Brandenburg halten möchten.
Honigbienen reagieren sehr sensibel auf sich verschlechternde Umweltbedingungen in ihrer unmittelbaren Umgebung. Im Ringen um den Erhalt der biologischen Vielfalt sind sie zum Symbol für die Forderungen nach mehr Insektenschutz geworden. Insbesondere die Art, wie Land- und Forstwirtschaft betrieben werden, hat Einfluss auf die Bienen. Auch die Auswirkungen der Klimaveränderungen machen den Honigbienen zu schaffen. Unter anderem mit der Pflanzenschutzmittelreduktionsstrategie, der Förderung von extensiver Landwirtschaft und ökologischem Anbau sowie dem Waldumbau hin zu Mischwäldern arbeitet das Agrar-Umweltressort auch in anderen Bereichen am Schutz der Honigbiene und am Erhalt der Artenvielfalt.
Eine Antragstellung für die Förderung im Jahr 2024 ist ab sofort und bis zum 30.09.2024 möglich.
Der Zeitraum für die Antragsstellung 2025 wird auf der Webseite des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung bekannt gegeben.
Der Förderantrag ist beim Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Brandenburg (LELF) einzureichen. Den Antrag sowie alle Details zur Förderung sind auf der Webseite des MLUK abrufbar.