Hauptmenü

Agrarförderung für Landwirtschaftsbetriebe: Antragsverfahren läuft bis zum 16. Mai 2022

- Erschienen am 31.03.2022

Potsdam - Die Anträge auf Agrarförderung für das Antragsjahr 2022 können ab heute  bis zum 16. Mai 2022 eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt wie gewohnt online über den WebClient unter www.agrarantrag-bb.de.

Die Agrarbeihilfen sollen pünktlich bis zum Ende des Jahres 2022 bei den Landwirtschaftsbetrieben ankommen. Landwirtinnen und Landwirte sind dazu aufgerufen, ihre Antragsunterlagen so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 16. Mai 2022, einzureichen.

Landwirtschaftliche Unternehmen erhalten durch die EU-Agrarförderung Planungs- und Einkommenssicherheit. Neben den flächenbezogenen Direktzahlungen bekommen Landwirtinnen und Landwirte auch Umweltleistungen vergütet. In Deutschland werden die finanziellen Hilfen durch die Bundesländer ausgezahlt.

Die Antragstellung erfolgt online. Somit ist eine kontaktlose Abgabe aller Antragsunterlagen gewährleistet. Zur Fristwahrung ist der physische Posteingang des unterschriebenen Datenbegleitscheins entscheidend, welcher bei dem jeweils zuständigen Amt für Landwirtschaft einzureichen ist. Der unterschriebene Datenbegleitschein kann vorab per E-Mail oder Fax im Landwirtschaftsamt eintreffen und das unterschriebene Original innerhalb von fünf Arbeitstagen nachgereicht werden. Dies gilt ebenso für Unterlagen, die nach dem 16. Mai 2022 einzureichen sind. Agrarförderanträge, die nach dem 10. Juni 2022 eingehen, gelten als verfristet und müssen abgelehnt werden.

Alle Landwirtinnen und Landwirte sind gebeten, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen der EU-Agrarreform ab dem Antragsjahr 2023 vertraut zu machen.

 

Weiterführende Informationen