Anglerprüfung und Fischereischein
Das Land Brandenburg ist reich an Seen, Flüssen und Bächen. Die Fischbestände der märkischen Gewässer sind attraktiv für die Ausübung der Angelfischerei. Das Interesse für diese sinnvolle Freizeit und Erholungsgestaltung in der Natur nimmt stetig zu.
Die Ausübung der Friedfischangelei in Brandenburg ist von der Fischereischein-Pflicht ausgenommen. Für das Angeln auf Raubfische wird ein Fischereischein benötigt, der nach bestandener Anglerprüfung ausgestellt werden kann.
Prüfung zur Ausübung der Angelfischerei
Die Anglerprüfung wird von den Unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder durch anerkannte Personen (Anglerprüfer) abgenommen.
Bei der schriftlichen Prüfung sind innerhalb von zwei Stunden insgesamt 60 Fragen aus fünf verschiedenen Prüfungsgebieten zu beantworten. Zur Beantwortung werden pro Frage drei Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen eine auszuwählen ist. Wurden mindestens 45 von den 60 Fragen und jeweils mindestens die Hälfte der Fragen aus den einzelnen Prüfungsgebieten richtig beantwortet, gilt die Prüfung als bestanden.
Zur Prüfungsvorbereitung steht auf der Seite des Angebotes „Fischereischeintest“ eine Zusammenstellung aller Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten zum Erwerb des Fischereischeines zur Verfügung. Auf dieser Seite kann auch eine simulierte Test-Prüfung abgelegt werden, um sich auf die Anglerprüfung vorzubereiten.
Nach bestandener Prüfung und dem Erhalt des Prüfungszeugnisses kann bei den unteren Fischereibehörden ein Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins gestellt werden. Bei Fragen zur Ablegung der Anglerprüfung und Erlangung des Fischereischeines geben Ihnen die Unteren Fischereibehörden weitere Auskünfte.
Zulassung und Termine
Die Zulassung zur Anglerprüfung erfolgt durch schriftliche Anmeldung bei der für die Durchführung der Anglerprüfung zuständigen Stelle (z.B. Untere Fischereibehörde oder anerkannter Prüfer).
Voraussetzung für die Zulassung zur Anglerprüfung ist, dass für die antragstellende Person keine Gründe zur Versagung des Fischereischeines vorliegen und die Person vor Beginn der Prüfung das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Für die Zulassung zur Anglerprüfung besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.
Hinweis: Prüfungstermine werden rechtzeitig von den zuständigen Stellen veröffentlicht und sind auch in den Unteren Fischereibehörden zu erfragen.
Das Land Brandenburg ist reich an Seen, Flüssen und Bächen. Die Fischbestände der märkischen Gewässer sind attraktiv für die Ausübung der Angelfischerei. Das Interesse für diese sinnvolle Freizeit und Erholungsgestaltung in der Natur nimmt stetig zu.
Die Ausübung der Friedfischangelei in Brandenburg ist von der Fischereischein-Pflicht ausgenommen. Für das Angeln auf Raubfische wird ein Fischereischein benötigt, der nach bestandener Anglerprüfung ausgestellt werden kann.
Prüfung zur Ausübung der Angelfischerei
Die Anglerprüfung wird von den Unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder durch anerkannte Personen (Anglerprüfer) abgenommen.
Bei der schriftlichen Prüfung sind innerhalb von zwei Stunden insgesamt 60 Fragen aus fünf verschiedenen Prüfungsgebieten zu beantworten. Zur Beantwortung werden pro Frage drei Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen eine auszuwählen ist. Wurden mindestens 45 von den 60 Fragen und jeweils mindestens die Hälfte der Fragen aus den einzelnen Prüfungsgebieten richtig beantwortet, gilt die Prüfung als bestanden.
Zur Prüfungsvorbereitung steht auf der Seite des Angebotes „Fischereischeintest“ eine Zusammenstellung aller Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten zum Erwerb des Fischereischeines zur Verfügung. Auf dieser Seite kann auch eine simulierte Test-Prüfung abgelegt werden, um sich auf die Anglerprüfung vorzubereiten.
Nach bestandener Prüfung und dem Erhalt des Prüfungszeugnisses kann bei den unteren Fischereibehörden ein Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins gestellt werden. Bei Fragen zur Ablegung der Anglerprüfung und Erlangung des Fischereischeines geben Ihnen die Unteren Fischereibehörden weitere Auskünfte.
Zulassung und Termine
Die Zulassung zur Anglerprüfung erfolgt durch schriftliche Anmeldung bei der für die Durchführung der Anglerprüfung zuständigen Stelle (z.B. Untere Fischereibehörde oder anerkannter Prüfer).
Voraussetzung für die Zulassung zur Anglerprüfung ist, dass für die antragstellende Person keine Gründe zur Versagung des Fischereischeines vorliegen und die Person vor Beginn der Prüfung das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Für die Zulassung zur Anglerprüfung besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.
Hinweis: Prüfungstermine werden rechtzeitig von den zuständigen Stellen veröffentlicht und sind auch in den Unteren Fischereibehörden zu erfragen.
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Anerkennung von Prüfern
Vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) können auf Antrag natürliche oder juristische Personen des Privatrechts für die Organisation und Durchführung von Anglerprüfungen anerkannt werden.
Vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) können auf Antrag natürliche oder juristische Personen des Privatrechts für die Organisation und Durchführung von Anglerprüfungen anerkannt werden.
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Anerkannte Anglerprüfer
Im Land Brandenburg tätige Anglerprüfer werden durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zugelassen. Kontaktdaten von Anglerprüfern sind dort aufgeführt.
Im Land Brandenburg tätige Anglerprüfer werden durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zugelassen. Kontaktdaten von Anglerprüfern sind dort aufgeführt.