Neue Regelungen für das Bio-Importverfahren durch das Inkrafttreten der neuen EU- Öko Verordnung 2018/848
Um einen reibungslosen Übergang in das neue Bio-Import-Kontrollverfahren mit neuer Zuständigkeit der Länderbehörden zu gewährleisten, bitten wir die unter "Weiterführende Informationen" bereitgestellten Dokumente sorgfältig zu lesen sowie die ständig aktualisierten Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu berücksichtigen.
Die Zuständige Landesbehörde für Bio-Importkontrollen in Brandenburg ist derzeit das:
Um einen reibungslosen Übergang in das neue Bio-Import-Kontrollverfahren mit neuer Zuständigkeit der Länderbehörden zu gewährleisten, bitten wir die unter "Weiterführende Informationen" bereitgestellten Dokumente sorgfältig zu lesen sowie die ständig aktualisierten Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu berücksichtigen.
Die Zuständige Landesbehörde für Bio-Importkontrollen in Brandenburg ist derzeit das:
- Organisation
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- Organisation:
- Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
- Standort
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- Straße:
- Georg-Wulf-Straße 1
- Büro/Einheit:
- AirCargo Center Berlin
- PLZ Ort:
- 12529 Schönefeld
- Ansprechpartner:
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- Organisationsname:
- Pflanzengesundheitskontrolle
- Abteilung:
- Grenzkontrollstelle Flughafen Berlin Brandenburg
- E-Mail:
- ber-pgk@ lelf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 33201 4588-200
- Fax:
- +49 331 275484-279