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Unterstützung des Bienenzuchtsektors - Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten

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Verwaltungsvorschrift zur Unterstützung des Bienenzuchtsektors - Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten (VV Bienenzucht – Forschung)

vom 16. Januar 2023, zuletzt geändert am 05. März 2024

 

Das Land Brandenburg gewährt auf den Grundlagen

  • der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 des europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne
  • der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 des europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik
  • des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland (Interventionsnummer SP-0206)
  • dieser Verwaltungsvorschrift und den Verwaltungsvorschriften zu Paragraph 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO), in den jeweils geltenden Fassungen

jährliche Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für die Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten auf dem Gebiet des Bienenzuchtsektors.

Zweck der Förderung:

Mittels der Verbesserung der Wissensbasis für Praxis, Schulungen und Beratungen sowie eines entsprechenden Wissenstransfers werden Projekte des Länderinstituts für Bienenkunde e.V. gefördert. Durch die Verbesserung des imkerlichen Wissens wird die Bienenhaltung und somit die Bestäubungsleistung gestärkt. Dies trägt zum Erreichen des spezifischen Ziels 6 „Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ des GAP-Strategieplans bei.

Gefördert werden Projekte zur/m:

  1. Durchführung praxisorientierter Forschung zu verschiedenen Aspekten der Bienenhaltung und Bienenbiologie mit den Schwerpunkten Zucht und Verhalten, Molekulare Mikrobiologie und Bekämpfung von Bienenkrankheiten, Bienenprodukte, Trachtnutzung und Bestäubung.
  2. Transfer der Forschungsergebnisse in der Praxis durch verschiedenste Ansätze wie Demonstrationen, Schulungen, Beratungen, Veröffentlichungen.

Verwaltungsvorschrift zur Unterstützung des Bienenzuchtsektors - Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten (VV Bienenzucht – Forschung)

vom 16. Januar 2023, zuletzt geändert am 05. März 2024

 

Das Land Brandenburg gewährt auf den Grundlagen

  • der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 des europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne
  • der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 des europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik
  • des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland (Interventionsnummer SP-0206)
  • dieser Verwaltungsvorschrift und den Verwaltungsvorschriften zu Paragraph 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO), in den jeweils geltenden Fassungen

jährliche Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für die Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten auf dem Gebiet des Bienenzuchtsektors.

Zweck der Förderung:

Mittels der Verbesserung der Wissensbasis für Praxis, Schulungen und Beratungen sowie eines entsprechenden Wissenstransfers werden Projekte des Länderinstituts für Bienenkunde e.V. gefördert. Durch die Verbesserung des imkerlichen Wissens wird die Bienenhaltung und somit die Bestäubungsleistung gestärkt. Dies trägt zum Erreichen des spezifischen Ziels 6 „Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ des GAP-Strategieplans bei.

Gefördert werden Projekte zur/m:

  1. Durchführung praxisorientierter Forschung zu verschiedenen Aspekten der Bienenhaltung und Bienenbiologie mit den Schwerpunkten Zucht und Verhalten, Molekulare Mikrobiologie und Bekämpfung von Bienenkrankheiten, Bienenprodukte, Trachtnutzung und Bestäubung.
  2. Transfer der Forschungsergebnisse in der Praxis durch verschiedenste Ansätze wie Demonstrationen, Schulungen, Beratungen, Veröffentlichungen.