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Lärm

Vor einer Lautsprecherbox liegen zwei Ohrenstöpsel
© monropic/Fotolia.com
Vor einer Lautsprecherbox liegen zwei Ohrenstöpsel
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Erhebungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass sich ein gleichbleibend großer Teil der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland durch Lärm gestört oder belästigt fühlt.

Der Umgebungslärm, insbesondere der Straßenverkehrslärm, ist hierfür eine der Hauptursachen. Eisenbahnverkehrslärm, Fluglärm sowie Gewerbelärm sind weitere Hauptlärmquellen. Auch Wohn- und Nachbarschaftslärm ist oft Ursache für Belästigungen.

Die Anforderungen an die Lärmvorsorge und den Lärmschutz werden bei der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung durch das Landesamt für Umwelt unmittelbar geprüft und durchgesetzt. In der Bauleitplanung, in Baugenehmigungsverfahren, bei der Planung und Genehmigung von verkehrsbezogenen Vorhaben und weiteren prüft das Landesamt für Umwelt die Belange des Lärmschutzes und der Lärmvorsorge jeweils als beteiligter Träger öffentlicher Belange.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz misst insbesondere dem planerisch erzielbaren Lärmschutz hohe Bedeutung bei. Die Verfolgung eines integrierten Ansatzes bei der Lärmaktionsplanung in den Kommunen wird daher unterstützt. Vertiefende Informationen können dazu auf den Themenseiten zum Umgebungslärm und zum Fluglärm eingesehen werden.

Nicht zuletzt schafft Nachbarschaftslärm Belästigungssituationen, die jeder selbst leicht vermeiden kann. Hierzu finden Sie auf einer gesonderten Themenseite entsprechende Hinweise.

Erhebungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass sich ein gleichbleibend großer Teil der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland durch Lärm gestört oder belästigt fühlt.

Der Umgebungslärm, insbesondere der Straßenverkehrslärm, ist hierfür eine der Hauptursachen. Eisenbahnverkehrslärm, Fluglärm sowie Gewerbelärm sind weitere Hauptlärmquellen. Auch Wohn- und Nachbarschaftslärm ist oft Ursache für Belästigungen.

Die Anforderungen an die Lärmvorsorge und den Lärmschutz werden bei der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung durch das Landesamt für Umwelt unmittelbar geprüft und durchgesetzt. In der Bauleitplanung, in Baugenehmigungsverfahren, bei der Planung und Genehmigung von verkehrsbezogenen Vorhaben und weiteren prüft das Landesamt für Umwelt die Belange des Lärmschutzes und der Lärmvorsorge jeweils als beteiligter Träger öffentlicher Belange.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz misst insbesondere dem planerisch erzielbaren Lärmschutz hohe Bedeutung bei. Die Verfolgung eines integrierten Ansatzes bei der Lärmaktionsplanung in den Kommunen wird daher unterstützt. Vertiefende Informationen können dazu auf den Themenseiten zum Umgebungslärm und zum Fluglärm eingesehen werden.

Nicht zuletzt schafft Nachbarschaftslärm Belästigungssituationen, die jeder selbst leicht vermeiden kann. Hierzu finden Sie auf einer gesonderten Themenseite entsprechende Hinweise.

Weiterführende Informationen

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