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Natura 2000 in Brandenburg

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Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 der Europäischen Union (EU) ist das größte grenzüberschreitend Schutzgebietsnetz der Welt.

Dieses kohärente Netz setzt sich aus den Vogelschutzgebieten und den Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) zusammen. Es umfasst circa 27.000 Schutzgebiete und erstreckt sich über etwa 18,5 Prozent der Landes- und Meeresfläche der Europäischen Union. Durch den umfassenden Schutz von 213 Lebensraumtypen und von über 1.000 Arten und Unterarten trägt es entscheidend zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei.

Die Europäische Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) bilden dessen rechtliche Grundlage. Ziel der Vogelschutz-Richtlinie ist es, sämtliche im Gebiet der EU-Staaten natürlicherweise vorkommenden Vogelarten, einschließlich der Zugvogelarten, in ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten. Die FFH-Richtlinie hat zum Ziel, gefährdete Lebensraumtypen sowie wildlebende Arten und deren Habitate zu schützen und die europaweite Vernetzung zu sichern.

Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 der Europäischen Union (EU) ist das größte grenzüberschreitend Schutzgebietsnetz der Welt.

Dieses kohärente Netz setzt sich aus den Vogelschutzgebieten und den Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) zusammen. Es umfasst circa 27.000 Schutzgebiete und erstreckt sich über etwa 18,5 Prozent der Landes- und Meeresfläche der Europäischen Union. Durch den umfassenden Schutz von 213 Lebensraumtypen und von über 1.000 Arten und Unterarten trägt es entscheidend zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei.

Die Europäische Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) bilden dessen rechtliche Grundlage. Ziel der Vogelschutz-Richtlinie ist es, sämtliche im Gebiet der EU-Staaten natürlicherweise vorkommenden Vogelarten, einschließlich der Zugvogelarten, in ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten. Die FFH-Richtlinie hat zum Ziel, gefährdete Lebensraumtypen sowie wildlebende Arten und deren Habitate zu schützen und die europaweite Vernetzung zu sichern.

Zu den Kernaufgaben beider Richtlinien gehört neben dem Artenschutz auch die Sicherung besonders bedeutsamer Gebiete für den Erhalt und die Wiederherstellung von Lebensraumtypen und Habitaten von Arten und die Festsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Beeinträchtigungen beziehungsweise die Festsetzung proaktiver Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und Arten in den Gebieten. Alle sechs Jahre müssen die Mitgliedstaaten über den Zustand der Schutzgüter und die umgesetzten Maßnahmen berichten.

Für die Festsetzung von Maßnahmen in Bewirtschaftungsplänen und die Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist in Brandenburg das Landesamt für Umwelt zuständig.

Zu den Kernaufgaben beider Richtlinien gehört neben dem Artenschutz auch die Sicherung besonders bedeutsamer Gebiete für den Erhalt und die Wiederherstellung von Lebensraumtypen und Habitaten von Arten und die Festsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Beeinträchtigungen beziehungsweise die Festsetzung proaktiver Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und Arten in den Gebieten. Alle sechs Jahre müssen die Mitgliedstaaten über den Zustand der Schutzgüter und die umgesetzten Maßnahmen berichten.

Für die Festsetzung von Maßnahmen in Bewirtschaftungsplänen und die Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist in Brandenburg das Landesamt für Umwelt zuständig.

Verträglichkeitsprüfung

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Managementplanung

Maßnahmenumsetzung

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Weiterführende Informationen

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