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Luftreinhalteplan Potsdam, Fortschreibung 2015/2016

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Die schrittweise Umsetzung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Potsdam, 2. Fortschreibung, hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahr 2017 in der Landeshauptstadt Potsdam erstmals eingehalten werden konnte. Insbesondere die Reduzierung des Kraftfahrzeug-Verkehrs in Folge der verkehrlichen Umgestaltung der Zeppelinstraße ist hierfür ursächlich. Es ist davon auszugehen, dass mit Umsetzung des Luftreinhalteplans auch zukünftig die gesetzlichen Luftqualitätsziele in Potsdam eingehalten werden können.

In stark verkehrsbelasteten Straßenabschnitten der Landeshauptstadt Potsdam wurde der über das Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für den Luftschadstoff NO2 in der Vergangenheit überschritten. Im Jahr 2007 wurde deshalb erstmals ein Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Potsdam aufgestellt. Dieser wurde im Jahr 2012 fortgeschrieben. Zuständige Behörde für die Planaufstellung war das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL - jetzt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).

Aufgrund von andauernden Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid im Jahr 2015 und der noch bestehenden Gefahr der Grenzwertüberschreitung für Feinstaub PM10 wurde eine erneute Fortschreibung des Luftreinhalteplans in den Jahren 2015/16 notwendig. Im Ergebnis wurden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität entwickelt. Am 23. Februar 2016 erfolgte die öffentliche Vorstellung des Planentwurfs, 2. Fortschreibung. Bis zum 23. März 2016 bestand die Möglichkeit, sich mit weiteren Beiträgen an der Planung zu beteiligen. Nach Abstimmung der finalen Entwurfsfassung erfolgte deren öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg am 22. Juni 2016. Die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme bestand bis zum 05. August 2016.

Nach Auswertung der Beiträge und Stellungnahmen enthält der Abschlussbericht zur 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans insgesamt sowohl kurzfristige als auch mittel- bis langfristig umzusetzende Maßnahmen im Potsdamer Stadtgebiet. Zu den kurzfristigen Maßnahmen gehören unter anderem die Durchführung des Verkehrsversuchs "Fahrspurreduktion Zeppelinstraße" zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens, die Taktverdichtung der Buslinien 580 und 631 und die weitere Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes der Stadt sowie weiterer flankierender Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbundes, des Fußverkehrs und des Radverkehrs.

Die Annahme des Luftreinhalteplans, 2. Fortschreibung wurde durch den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam am 10. Februar 2017 bestätigt.

  • Abschlussbericht Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Potsdam, 2. Fortschreibung 2015/16
  • Anlage 1 „Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung“
  • Anlage 2 „Protokoll Öffentlichkeitsveranstaltung“ am 23. Februar 2016
  • Anlage 3 „Vor- und Nachteile sowie Abwägung der Sofort- und Kurzfristmaßnahmen“
  • Anlage 4 „Aktennotiz - PM10-Konzentrationen am Baustoffumschlaggebiet, Ortsteil Satzkorn“
  • Anlage 5 „Darstellung des Ablaufs des Beteiligungsverfahrens“
  • Anlage 6 „Erklärung des Einvernehmens durch die Landeshauptstadt Potsdam“
  • Abbildungen

Weitere Materialien

Die schrittweise Umsetzung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Potsdam, 2. Fortschreibung, hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahr 2017 in der Landeshauptstadt Potsdam erstmals eingehalten werden konnte. Insbesondere die Reduzierung des Kraftfahrzeug-Verkehrs in Folge der verkehrlichen Umgestaltung der Zeppelinstraße ist hierfür ursächlich. Es ist davon auszugehen, dass mit Umsetzung des Luftreinhalteplans auch zukünftig die gesetzlichen Luftqualitätsziele in Potsdam eingehalten werden können.

In stark verkehrsbelasteten Straßenabschnitten der Landeshauptstadt Potsdam wurde der über das Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für den Luftschadstoff NO2 in der Vergangenheit überschritten. Im Jahr 2007 wurde deshalb erstmals ein Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Potsdam aufgestellt. Dieser wurde im Jahr 2012 fortgeschrieben. Zuständige Behörde für die Planaufstellung war das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL - jetzt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).

Aufgrund von andauernden Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid im Jahr 2015 und der noch bestehenden Gefahr der Grenzwertüberschreitung für Feinstaub PM10 wurde eine erneute Fortschreibung des Luftreinhalteplans in den Jahren 2015/16 notwendig. Im Ergebnis wurden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität entwickelt. Am 23. Februar 2016 erfolgte die öffentliche Vorstellung des Planentwurfs, 2. Fortschreibung. Bis zum 23. März 2016 bestand die Möglichkeit, sich mit weiteren Beiträgen an der Planung zu beteiligen. Nach Abstimmung der finalen Entwurfsfassung erfolgte deren öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg am 22. Juni 2016. Die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme bestand bis zum 05. August 2016.

Nach Auswertung der Beiträge und Stellungnahmen enthält der Abschlussbericht zur 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans insgesamt sowohl kurzfristige als auch mittel- bis langfristig umzusetzende Maßnahmen im Potsdamer Stadtgebiet. Zu den kurzfristigen Maßnahmen gehören unter anderem die Durchführung des Verkehrsversuchs "Fahrspurreduktion Zeppelinstraße" zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens, die Taktverdichtung der Buslinien 580 und 631 und die weitere Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes der Stadt sowie weiterer flankierender Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbundes, des Fußverkehrs und des Radverkehrs.

Die Annahme des Luftreinhalteplans, 2. Fortschreibung wurde durch den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam am 10. Februar 2017 bestätigt.

  • Abschlussbericht Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Potsdam, 2. Fortschreibung 2015/16
  • Anlage 1 „Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung“
  • Anlage 2 „Protokoll Öffentlichkeitsveranstaltung“ am 23. Februar 2016
  • Anlage 3 „Vor- und Nachteile sowie Abwägung der Sofort- und Kurzfristmaßnahmen“
  • Anlage 4 „Aktennotiz - PM10-Konzentrationen am Baustoffumschlaggebiet, Ortsteil Satzkorn“
  • Anlage 5 „Darstellung des Ablaufs des Beteiligungsverfahrens“
  • Anlage 6 „Erklärung des Einvernehmens durch die Landeshauptstadt Potsdam“
  • Abbildungen

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