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Grenzüberschreitender Hochwasserschutz an der Oder

Blick auf den Neubau des Oderdeiches am deutsch-polnischen Grenzfluss Oder nahe Neuzelle (Brandenburg) (Luftaufnahme mit einer Drohne).
© Patrick Pleul/DPA-Zentralbild
Blick auf den Neubau des Oderdeiches am deutsch-polnischen Grenzfluss Oder nahe Neuzelle (Brandenburg) (Luftaufnahme mit einer Drohne).
© Patrick Pleul/DPA-Zentralbild

Für Brandenburg ist der Hochwasserschutz an den großen Strömen von entscheidender Bedeutung. An der Oder hat das Land unmittelbar nach dem Hochwasser 1997 das Programm „Sicherheit und Zukunft für die Oderregion“ aufgelegt, das insbesondere die Ertüchtigung der Deichanlagen zum Schwerpunkt hatte. Diese Anlagen stammten meist noch aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg und wurden nach den Kampfhandlungen und dem Oderhochwasser 1947 zum Teil nur notdürftig repariert.

Im Rahmen eines Investitionsprogramms bis dahin ungekannten Ausmaßes wurden auf der Brandenburger Seite der Oder etwa 171 Kilometer Deich systematisch modernisiert und so auf den aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 19712) gebracht. Inzwischen ist der Hochwasserschutz entlang der Oder auf ein erhöhtes Schutzmaß – ein statistisch alle 200 Jahre wiederkehrendes Hochwasser – ausgelegt. An diesem erhöhten Schutzmaß wird nicht nur deshalb festgehalten, weil es zusammen mit der Republik Polen verbindlich vereinbart wurde, sondern auch deshalb, weil es an der Oder besonders sensible Regionen gibt. Das Oderbruch, das unterhalb des Wasserspiegels der Oder liegt, wird mit einem komplexen System aus Gräben, Wehren und Pumpwerken entwässert. Hier würde ein Versagen des Hochwasserschutzes eine ganze Landschaft überfluten, die mehrere zehntausend Menschen beheimatet und 2022 mit dem europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet wurde.

Die Eishochwasser an der Oder stellen eine besondere Gefahrenlage dar. Bei kalten Temperaturen bildet sich eine Eisschicht auf der Oder. Bricht diese Schicht auf, besteht die Gefahr, dass sich die Eisschollen übereinander schieben, teils meterhoch auftürmen und so den Abfluss des Wassers behindern. Der Aufstau kann zu Überflutungen führen. Um diese Eishochwasser zu verhindern, ist der gemeinsam abgestimmte Einsatz von polnischen und deutschen Eisbrechern entlang der Grenzoder von entscheidender Bedeutung. Denn die Eisbrecher verhindern, dass sich eine gefährliche Eisschicht bilden kann.

Mit Blick auf die immer deutlicher werdenden Veränderungen des Klimas muss der Hochwasserschutz immer wieder neu bewertet werden. Nur so bleibt der Hochwasserschutz auf beiden Seiten von Oder und Neiße langfristig gewährleistet.

Die deutsch-polnische Zusammenarbeit erfolgt im Hochwasserfall auf der Grundlage langjähriger Fachkontakte, die sich während der Hochwasser 1997 und 2010 zwischen den Verwaltungen und Entscheidungsträgern auf beiden Seiten der Grenze gebildet und intensiviert haben.

Darüber hinaus ist eine kontinuierliche grenzüberschreitende Fachzusammenarbeit mit Bezug auf die Grenzflüsse Oder und Neiße im Rahmen der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission und der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder vor Verunreinigungen seit den 1990iger Jahren institutionalisiert. Außerdem ist das Brandenburger Umweltministerium auch in die Umsetzung des Deutsch-Polnischen Wasserstraßenabkommens, das von den nationalen Verkehrsministerien im Jahr 2015 unterzeichnet wurde, mit Bezug auf die Oder einbezogen.

Für Brandenburg ist der Hochwasserschutz an den großen Strömen von entscheidender Bedeutung. An der Oder hat das Land unmittelbar nach dem Hochwasser 1997 das Programm „Sicherheit und Zukunft für die Oderregion“ aufgelegt, das insbesondere die Ertüchtigung der Deichanlagen zum Schwerpunkt hatte. Diese Anlagen stammten meist noch aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg und wurden nach den Kampfhandlungen und dem Oderhochwasser 1947 zum Teil nur notdürftig repariert.

Im Rahmen eines Investitionsprogramms bis dahin ungekannten Ausmaßes wurden auf der Brandenburger Seite der Oder etwa 171 Kilometer Deich systematisch modernisiert und so auf den aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 19712) gebracht. Inzwischen ist der Hochwasserschutz entlang der Oder auf ein erhöhtes Schutzmaß – ein statistisch alle 200 Jahre wiederkehrendes Hochwasser – ausgelegt. An diesem erhöhten Schutzmaß wird nicht nur deshalb festgehalten, weil es zusammen mit der Republik Polen verbindlich vereinbart wurde, sondern auch deshalb, weil es an der Oder besonders sensible Regionen gibt. Das Oderbruch, das unterhalb des Wasserspiegels der Oder liegt, wird mit einem komplexen System aus Gräben, Wehren und Pumpwerken entwässert. Hier würde ein Versagen des Hochwasserschutzes eine ganze Landschaft überfluten, die mehrere zehntausend Menschen beheimatet und 2022 mit dem europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet wurde.

Die Eishochwasser an der Oder stellen eine besondere Gefahrenlage dar. Bei kalten Temperaturen bildet sich eine Eisschicht auf der Oder. Bricht diese Schicht auf, besteht die Gefahr, dass sich die Eisschollen übereinander schieben, teils meterhoch auftürmen und so den Abfluss des Wassers behindern. Der Aufstau kann zu Überflutungen führen. Um diese Eishochwasser zu verhindern, ist der gemeinsam abgestimmte Einsatz von polnischen und deutschen Eisbrechern entlang der Grenzoder von entscheidender Bedeutung. Denn die Eisbrecher verhindern, dass sich eine gefährliche Eisschicht bilden kann.

Mit Blick auf die immer deutlicher werdenden Veränderungen des Klimas muss der Hochwasserschutz immer wieder neu bewertet werden. Nur so bleibt der Hochwasserschutz auf beiden Seiten von Oder und Neiße langfristig gewährleistet.

Die deutsch-polnische Zusammenarbeit erfolgt im Hochwasserfall auf der Grundlage langjähriger Fachkontakte, die sich während der Hochwasser 1997 und 2010 zwischen den Verwaltungen und Entscheidungsträgern auf beiden Seiten der Grenze gebildet und intensiviert haben.

Darüber hinaus ist eine kontinuierliche grenzüberschreitende Fachzusammenarbeit mit Bezug auf die Grenzflüsse Oder und Neiße im Rahmen der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission und der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder vor Verunreinigungen seit den 1990iger Jahren institutionalisiert. Außerdem ist das Brandenburger Umweltministerium auch in die Umsetzung des Deutsch-Polnischen Wasserstraßenabkommens, das von den nationalen Verkehrsministerien im Jahr 2015 unterzeichnet wurde, mit Bezug auf die Oder einbezogen.

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