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Landschaftswasserhaushalt

Blick auf das Berstewehr bei Freienwalde
© Jan Schöfer/Landesamt für Umwelt
Blick auf das Berstewehr bei Freienwalde
© Jan Schöfer/Landesamt für Umwelt

Die Landesregierung Brandenburg unterstützt seit 2002 wasserwirtschaftliche Maßnahmen, die zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes beitragen können. Ziel ist es, das in der heutigen Kulturlandschaft von überdimensionierten begradigten Fließgewässern, unzähligen Entwässerungsgräben, etwa 10.000 Stauanlagen sowie zahlreichen Schöpfwerken und Wasserüberleitungen geprägte Gewässernetz darauf auszurichten, dass Extremereignisse besser abgepuffert werden können.

In den Niederungsgebieten, die meist von einer besonders hohen Dichte an Flüssen, Gräben, Stau- und Entwässerungsanlagen gekennzeichnet sind, müssen Anlagen und Gewässer baulich angepasst, umgestaltet und auch optimal bewirtschaftet werden, damit Witterungsextreme möglichst weitgehend ausgeglichen werden können.

Das Land Brandenburg hat zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes die Richtlinie Gewässerentwicklung/Landschaftswasserhaushalt (GewEntw-LWH) aufgelegt.

Maßgebliche Quelle des Wasserhaushaltes im Land Brandenburg ist das Niederschlagswasser. Zirka zwei Drittel des verfügbaren Wassers wird aus Niederschlägen und nur ein Drittel durch Zuflüsse aus den angrenzenden Gebieten gedeckt. Gleichzeitig ist Niederschlagswasser ein Bestandteil der Siedlungsentwässerung und Abwasserbeseitigung.

Die Landesregierung Brandenburg unterstützt seit 2002 wasserwirtschaftliche Maßnahmen, die zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes beitragen können. Ziel ist es, das in der heutigen Kulturlandschaft von überdimensionierten begradigten Fließgewässern, unzähligen Entwässerungsgräben, etwa 10.000 Stauanlagen sowie zahlreichen Schöpfwerken und Wasserüberleitungen geprägte Gewässernetz darauf auszurichten, dass Extremereignisse besser abgepuffert werden können.

In den Niederungsgebieten, die meist von einer besonders hohen Dichte an Flüssen, Gräben, Stau- und Entwässerungsanlagen gekennzeichnet sind, müssen Anlagen und Gewässer baulich angepasst, umgestaltet und auch optimal bewirtschaftet werden, damit Witterungsextreme möglichst weitgehend ausgeglichen werden können.

Das Land Brandenburg hat zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes die Richtlinie Gewässerentwicklung/Landschaftswasserhaushalt (GewEntw-LWH) aufgelegt.

Maßgebliche Quelle des Wasserhaushaltes im Land Brandenburg ist das Niederschlagswasser. Zirka zwei Drittel des verfügbaren Wassers wird aus Niederschlägen und nur ein Drittel durch Zuflüsse aus den angrenzenden Gebieten gedeckt. Gleichzeitig ist Niederschlagswasser ein Bestandteil der Siedlungsentwässerung und Abwasserbeseitigung.