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Agrarförderung für Landwirtschaftsbetriebe: Antragsverfahren läuft bis zum 17. Mai

- Erschienen am 08.04.2021

Potsdam - Die Anträge auf Agrarförderung für das Antragsjahr 2021 können ab sofort bis zum 17. Mai 2021 eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt wieder online über den WebClient unter www.agrarantrag-bb.de.

Die Agrarbeihilfen sollen pünktlich bis zum Ende des Jahres 2021 bei den Landwirtschaftsbetrieben ankommen. Landwirtinnen und Landwirte sind dazu aufgerufen, die Anträge so früh wie möglich, spätestens jedoch am 17. Mai 2021 einzureichen.

Landwirtschaftliche Unternehmen erhalten durch die EU-Agrarförderung Planungs- und Einkommenssicherheit. Neben den flächenbezogenen Direktzahlungen bekommen Landwirtinnen und Landwirte auch Umweltleistungen vergütet. In Deutschland werden die finanziellen Hilfen durch die Bundesländer ausgezahlt.

Die Antragstellung erfolgt online. Somit ist eine kontaktlose Abgabe aller Antragsunterlagen gewährleistet. Entscheidend ist der Posteingang des unterschriebenen Datenbegleitscheins, welcher bei dem jeweils zuständigen Amt für Landwirtschaft einzureichen ist. Zur Fristwahrung ist es ausreichend, wenn der unterschriebene Datenbegleitschein per E-Mail oder Fax im Landwirtschaftsamt eintrifft und das unterschriebene Original innerhalb von 5 Arbeitstagen nachgereicht wird. Dies gilt ebenso für Unterlagen, die nach dem 17. Mai 2021 eingereicht werden müssen.

Für den Antrag müssen alle betrieblich genutzten landwirtschaftlichen Flächen je nach Bundesland digital erfasst, aktiviert und eingereicht werden. Dennoch ist der Antrag auf Direktzahlungen weiterhin ausschließlich in dem Bundesland zu stellen, in dem sich der Betriebssitz befindet. Informationen zu Kontakt und Antragssystemen der einzelnen Bundesländer sind hier zu finden.

Unverändert bleiben die Antragstellung zur Auszahlung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und den Ökolandbau sowie die Förderung nach der Natura 2000-Richtlinie, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und die Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau. Die Flächen sind im sogenannten Belegenheitsland einzuzeichnen, zu aktivieren und zu beantragen. Für Flächen in Brandenburg und Berlin, ist das Belegenheitsland Brandenburg bzw. Berlin.

Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2021 sind hier aufgeführt.