Finanzschwächere Dörfer stärken: Änderung im LEADER-Programm zur Förderung der Ländlichen Entwicklung
- Erschienen amPotsdam - Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel hat zum 1. Januar 2020 eine Änderung der LEADER-Richtlinie in Kraft gesetzt, nach der Projektanträge von finanzschwächeren Dörfern mit einem Fördermittelanteil von bis zu 90 Prozent unterstützt werden können. LEADER steht für das Programm zur Förderung der Ländlichen Entwicklung.
„Damit verbessern sich für diese Gemeinden die Möglichkeiten, mit einem geringeren Eigenanteil Zugang zu Fördermitteln zu erlangen. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Teilen unseres Landes bleibt ein herausragendes Anliegen der Landesregierung“, so Minister Vogel: „Mit der Änderung der LEADER-Richtlinie wollen wir dafür sorgen, dass überall in Brandenburg die Grundvoraussetzungen für mehr Lebensqualität geschaffen werden können.“
Brandenburg nutzt damit die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) neu geschaffene Möglichkeit, finanzschwache Gemeinden mit bis zu 90 Prozent zu unterstützen.
Finanzschwachen Gemeinden werden damit Investitionen insbesondere in eine erreichbare Grundversorgung, in attraktive und lebendige Ortskerne sowie in die Beseitigung von Gebäudeleerständen ermöglicht.
Als finanzschwach gelten Gemeinden, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden oder die einer mindestens zweijährigen gesetzlichen Haushaltssicherungspflicht unterliegen.
Förderfähig sind insbesondere Vorhaben zur Verbesserung der Daseinsvorsorge (Grundversorgung) sowie der ländlichen Infrastruktur. Das Land unterstützt zum Beispiel den Umbau und die Errichtung von Gebäuden. Dafür werden Mittel der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes bereitgestellt.