- Unterstützung, Sensibilisierung der lokalen Akteure (Teil II B)
- Nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie Vorbereitung von Kooperationen (Teil II C)
- Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie (Teil II D)
- Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan (Teil II E)
Einschränkungen
Von der Förderung sind unter anderem ausgeschlossen:
- Erwerb von Immobilien
- Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, außer Vorhaben von Kleinst- und Kleinunternehmen zur Stärkung der
regionalen Wirtschaft - Investitionen in Schulen, außer Grundschulen
- Investitionen in Handelseinrichtungen mit einer Verkaufsfläche über 400 m² nach Fertigstellung
- Hallen-, Sport-, Thermal-, Sauna- und Erlebnisbäder
- Kauf von Lebendinventar (Tiere sowie einjährige Pflanzen und deren Anpflanzung),
Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind und nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der förderfähigen Maßnahme stehen - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösungen von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten, Leasingkosten, Kosten für den Mietkauf und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen
- Betriebs- und Folgekosten im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen sowie Kosten für den laufenden Betrieb von Einrichtungen und Ersatzbeschaffungen
- Bewirtungsaufwendungen
- Erwerb von gebrauchten technischen Anlagen und Ausrüstungsgegenständen (Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen)
- Erwerb von Gegenständen bis zu einem Wert von 410 € (netto) im investiven Bereich
- Mehrwertsteuer für Personen, welche vorsteuerabzugsberechtigt sind