EU-Schulprogramm/Schulmilch
Das EU-Schulprogramm
Mit dem Schulprogramm wird die Verteilung von Milch/Milcherzeugnissen sowie Obst und Gemüse an Kinder in Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen durch die Europäische Union finanziell unterstützt. Damit möchte die Europäische Union (EU) einen Beitrag zur abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung von Schul- und Kitakindern und zur Ausbildung gesunder Ernährungsgewohnheiten leisten.
Schulmilch in Brandenburg
Das Land Brandenburg nimmt gegenwärtig nur an der Komponente Milch und Milcherzeugnisse teil. Seit dem Schuljahr 2019/2020 wird nur noch reine Trinkmilch gefördert.
Am Schulprogramm mit der Komponente Schulmilch können alle Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Kinder teilnehmen, die weiterführende Schulen, Grundschulen, Kindertagesstätten oder Vorschulen besuchen. Die Teilnahme am Programm ist für die Schulen und Kindertageseinrichtungen freiwillig.
Wir wollen mit den durch die EU zur Verfügung gestellten Mitteln eine regelmäßige Milchversorgung für möglichst viele Kinder erreichen. Die Beihilfe pro Portion (250 Milliliter und Tag (ml/d) wird gemäß den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für jedes Schuljahr neu berechnet. Dabei muss die Wirkung der Beihilfe direkt beim Kind ankommen. Deshalb werden für alle Mengen- und Abgabevarianten für reine Trinkmilch und laktosefreie Trinkmilch sogenannte Höchstpreise kalkuliert, die durch die Lieferanten oder Einkäufer nicht überschritten werden dürfen.
Mit der Teilnahme am Schulprogramm sind begleitende pädagogische Maßnahmen verbunden, mit denen den Kindern in den teilnehmenden Einrichtungen Themen wie gesunde Ernährung, landwirtschaftliche Produktion, Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Nachhaltigkeit et cetera vermittelt werden. Diese Maßnahmen können Teil des Unterrichts sein (beispielsweise durch Inhalte aus dem Rahmenlehrplan) oder unterrichtsbegleitend (zum Beispiel durch Exkursionen) durchgeführt werden.
Das Land Brandenburg unterstützt aus Landesmitteln die Durchführung der „Milchprojekte“, die von der Initiative LANDaktiv angeboten werden.
Um die Akzeptanz und die Wirkung des EU-Schulprogramms zu messen, ist durch die EU-Mitgliedsstaaten eine Evaluation durchzuführen. Mit der Teilnahme am Schulprogramm in Brandenburg geht eine Einrichtung die Verpflichtung ein, an der Evaluation teilzunehmen. Allerdings wird nicht in jedem Schuljahr jede Schule evaluiert, sondern jeweils nur eine Stichprobe. Wir freuen uns über rege Beteiligung an der Evaluation, weil wir nur so Verbesserungspotential erkennen und umsetzen können.
Organisation und Ablauf
Die Schulen beziehungsweise Kitas schließen einen Liefervertrag mit einem der zugelassenen Schulmilchlieferanten ab oder können selbst Direktantragsteller werden. In der Schule ist unter anderem zu klären, wer den Verkauf und die Bestellung von Schulmilch übernimmt, ob die Schulmilch klassenweise verteilt oder an einem Schulkiosk verkauft wird. Verkaufs- und Lagerräume (Kühlgelegenheit) müssen eingerichtet beziehungsweise bereitgestellt werden.
Auf Grundlage des Landwirtschaftsstaatsvertrages übernimmt das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) die Umsetzung des Schulmilchprogramms auch für Berlin.
Informationen zur Durchführung des Schulprogramms in den Bundesländern Brandenburg und Berlin sind auf der Internetseite 'Schulmilch' des LELF zu finden. Dort werden unter anderem die Fragen
- Was und wer wird gefördert?
- Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
- Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
- Wo und wie erfolgt die Antragstellung?
beantwortet und weitere Links zu pädagogischen Begleitmaterialien und -angeboten bereitgestellt.
Das EU-Schulprogramm
Mit dem Schulprogramm wird die Verteilung von Milch/Milcherzeugnissen sowie Obst und Gemüse an Kinder in Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen durch die Europäische Union finanziell unterstützt. Damit möchte die Europäische Union (EU) einen Beitrag zur abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung von Schul- und Kitakindern und zur Ausbildung gesunder Ernährungsgewohnheiten leisten.
Schulmilch in Brandenburg
Das Land Brandenburg nimmt gegenwärtig nur an der Komponente Milch und Milcherzeugnisse teil. Seit dem Schuljahr 2019/2020 wird nur noch reine Trinkmilch gefördert.
Am Schulprogramm mit der Komponente Schulmilch können alle Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Kinder teilnehmen, die weiterführende Schulen, Grundschulen, Kindertagesstätten oder Vorschulen besuchen. Die Teilnahme am Programm ist für die Schulen und Kindertageseinrichtungen freiwillig.
Wir wollen mit den durch die EU zur Verfügung gestellten Mitteln eine regelmäßige Milchversorgung für möglichst viele Kinder erreichen. Die Beihilfe pro Portion (250 Milliliter und Tag (ml/d) wird gemäß den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für jedes Schuljahr neu berechnet. Dabei muss die Wirkung der Beihilfe direkt beim Kind ankommen. Deshalb werden für alle Mengen- und Abgabevarianten für reine Trinkmilch und laktosefreie Trinkmilch sogenannte Höchstpreise kalkuliert, die durch die Lieferanten oder Einkäufer nicht überschritten werden dürfen.
Mit der Teilnahme am Schulprogramm sind begleitende pädagogische Maßnahmen verbunden, mit denen den Kindern in den teilnehmenden Einrichtungen Themen wie gesunde Ernährung, landwirtschaftliche Produktion, Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Nachhaltigkeit et cetera vermittelt werden. Diese Maßnahmen können Teil des Unterrichts sein (beispielsweise durch Inhalte aus dem Rahmenlehrplan) oder unterrichtsbegleitend (zum Beispiel durch Exkursionen) durchgeführt werden.
Das Land Brandenburg unterstützt aus Landesmitteln die Durchführung der „Milchprojekte“, die von der Initiative LANDaktiv angeboten werden.
Um die Akzeptanz und die Wirkung des EU-Schulprogramms zu messen, ist durch die EU-Mitgliedsstaaten eine Evaluation durchzuführen. Mit der Teilnahme am Schulprogramm in Brandenburg geht eine Einrichtung die Verpflichtung ein, an der Evaluation teilzunehmen. Allerdings wird nicht in jedem Schuljahr jede Schule evaluiert, sondern jeweils nur eine Stichprobe. Wir freuen uns über rege Beteiligung an der Evaluation, weil wir nur so Verbesserungspotential erkennen und umsetzen können.
Organisation und Ablauf
Die Schulen beziehungsweise Kitas schließen einen Liefervertrag mit einem der zugelassenen Schulmilchlieferanten ab oder können selbst Direktantragsteller werden. In der Schule ist unter anderem zu klären, wer den Verkauf und die Bestellung von Schulmilch übernimmt, ob die Schulmilch klassenweise verteilt oder an einem Schulkiosk verkauft wird. Verkaufs- und Lagerräume (Kühlgelegenheit) müssen eingerichtet beziehungsweise bereitgestellt werden.
Auf Grundlage des Landwirtschaftsstaatsvertrages übernimmt das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) die Umsetzung des Schulmilchprogramms auch für Berlin.
Informationen zur Durchführung des Schulprogramms in den Bundesländern Brandenburg und Berlin sind auf der Internetseite 'Schulmilch' des LELF zu finden. Dort werden unter anderem die Fragen
- Was und wer wird gefördert?
- Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
- Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
- Wo und wie erfolgt die Antragstellung?
beantwortet und weitere Links zu pädagogischen Begleitmaterialien und -angeboten bereitgestellt.