Gemeinsame Agrarpolitik bis 2027
GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) mussten zur neuen GAP-Förderperiode ab 2021 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) entwickeln - auf Basis der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU.
Deutschland hat am 30. September 2022 - unter Berücksichtigung der Anmerkungen der EU-Kommission vom 20. Mai 2022 - einen überarbeiteten GAP-Strategieplan-Entwurf vorgelegt. Am 14. Oktober 2022 wurde zudem ein um technische Anpassungen korrigierter GAP-Strategieplan-Entwurf nachgereicht. Dieser wurde am 21. November 2022 offiziell per Durchführungsbeschluss von der Europäischen Kommission genehmigt. Damit besteht die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027 (siehe GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland).
GAP-Förderperiode 2023 bis 2027
Die aktuelle Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gilt seit dem 1. Januar 2023 und endet voraussichtlich 2027. Sie setzt sich aus den drei wesentlichen Elementen zusammen, der neuen Konditionalität, der ersten Säule mit den Direktzahlungen sowie der zweiten Säule mit der Entwicklung des ländlichen Raums (siehe Wesentliche Informationen zur GAP 2023 bis 2027).
GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) mussten zur neuen GAP-Förderperiode ab 2021 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) entwickeln - auf Basis der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU.
Deutschland hat am 30. September 2022 - unter Berücksichtigung der Anmerkungen der EU-Kommission vom 20. Mai 2022 - einen überarbeiteten GAP-Strategieplan-Entwurf vorgelegt. Am 14. Oktober 2022 wurde zudem ein um technische Anpassungen korrigierter GAP-Strategieplan-Entwurf nachgereicht. Dieser wurde am 21. November 2022 offiziell per Durchführungsbeschluss von der Europäischen Kommission genehmigt. Damit besteht die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027 (siehe GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland).
GAP-Förderperiode 2023 bis 2027
Die aktuelle Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gilt seit dem 1. Januar 2023 und endet voraussichtlich 2027. Sie setzt sich aus den drei wesentlichen Elementen zusammen, der neuen Konditionalität, der ersten Säule mit den Direktzahlungen sowie der zweiten Säule mit der Entwicklung des ländlichen Raums (siehe Wesentliche Informationen zur GAP 2023 bis 2027).