Tierzucht und Tierhaltung
Schaffung von Rahmenbedingungen
Tierzucht und Tierhaltung sind für die landwirtschaftlichen Betriebe in Brandenburg wichtige Einkommensquellen. Zugleich dienen sie der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln und sind zur Erhaltung der Kulturlandschaft unerlässlich. Die Schaffung von Rahmenbedingungen zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der tierischen Veredlungsproduktion ist ein zentrales Anliegen.
Tierzuchtgesetz
Die Zucht von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden regelt das Tierzuchtgesetz mit seinen Verordnungen. Zielstellung des Gesetzes ist es die Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Tiergesundheit zu erhalten und zu verbessern, die Wirtschaftlichkeit der tierischen Produktion zu erhöhen, die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel zu sichern und die genetische Vielfalt zu erhalten. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat Zuchtorganisationen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sowie Pferde nach dem Tierzuchtgesetz anerkannt und unterstützt auf der Grundlage von Förderprogrammen die züchterische Arbeit.
In der Verantwortung des Ministeriums liegt auch die Regelung von Angelegenheiten des Pferderennsports nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz. Neben den anerkannten Zuchtorganisationen bestehen Verbände für Wirtschaftsgeflügel, Rassegeflügel, Rassekaninchen, Bienen und die Landwirtschaftliche Wildhaltung.
Tierschutzplan
Nach intensiver Arbeit haben als Konsortium das Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB) sowie die Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) im Auftrag des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) den Tierschutzplan für das Land Brandenburg erarbeitet. Damit verfügt Brandenburg als eines der ersten Bundesländer über einen Tierschutzplan. Insgesamt umfasst der Plan 144 Handlungsempfehlungen.
Schaffung von Rahmenbedingungen
Tierzucht und Tierhaltung sind für die landwirtschaftlichen Betriebe in Brandenburg wichtige Einkommensquellen. Zugleich dienen sie der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln und sind zur Erhaltung der Kulturlandschaft unerlässlich. Die Schaffung von Rahmenbedingungen zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der tierischen Veredlungsproduktion ist ein zentrales Anliegen.
Tierzuchtgesetz
Die Zucht von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden regelt das Tierzuchtgesetz mit seinen Verordnungen. Zielstellung des Gesetzes ist es die Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Tiergesundheit zu erhalten und zu verbessern, die Wirtschaftlichkeit der tierischen Produktion zu erhöhen, die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel zu sichern und die genetische Vielfalt zu erhalten. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat Zuchtorganisationen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sowie Pferde nach dem Tierzuchtgesetz anerkannt und unterstützt auf der Grundlage von Förderprogrammen die züchterische Arbeit.
In der Verantwortung des Ministeriums liegt auch die Regelung von Angelegenheiten des Pferderennsports nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz. Neben den anerkannten Zuchtorganisationen bestehen Verbände für Wirtschaftsgeflügel, Rassegeflügel, Rassekaninchen, Bienen und die Landwirtschaftliche Wildhaltung.
Tierschutzplan
Nach intensiver Arbeit haben als Konsortium das Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB) sowie die Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) im Auftrag des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) den Tierschutzplan für das Land Brandenburg erarbeitet. Damit verfügt Brandenburg als eines der ersten Bundesländer über einen Tierschutzplan. Insgesamt umfasst der Plan 144 Handlungsempfehlungen.