Die Flurbereinigung dient der zweckmäßigen, wirtschaftlichen und konfliktfreien Landnutzung, verbessert die Produktivität der landwirtschaftlichen Betriebe und erlaubt eine an den Entwicklungszielen des ländlichen Raums ausgerichtete Ordnung der Flächen und der Flächennutzung. Durch Flurbereinigungsverfahren werden nicht nur Flächenverluste minimiert, sondern in Verbindung mit Infrastrukturmaßnahmen auch die Flächennutzung optimiert und die Agrarstruktur durch Entflechtung von Landnutzungskonflikten verbessert.
Bei der Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes ist die jeweilige Landschaftsstruktur zu beachten. Daraus ergibt sich der Auftrag, die wirtschaftlichen und technischen Erfordernisse mit der Erhaltung des Naturhaushaltes in Einklang zu bringen. Dem wird unter anderem durch die eigentumsrechtliche Sicherung von Naturschutzflächen und Biotopverbünden sowie der Vernetzung von Lebensräumen oder bei der Umsetzung der Ziele zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nachgekommen.