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Umwelterklärung 2023

des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Die „Aktualisierte Umwelterklärung 2023“ dokumentiert nicht nur die Fortschreibung unserer bisherigen Aktivitäten im Rahmen unserer EMAS-Erstvalidierung. Wir freuen uns auch, dass seit dem 31. Januar 2024 unser zweiter Dienstsitz in Potsdam, das ehemalige Militärwaisenhaus in der Lindenstraße, nach diesem Umweltstandard validiert ist und wir so noch stärker unserer Vorbildrolle als Ministerium für Klimaschutz des Landes Brandenburg gerecht werden können.

Mit der Veröffentlichung dieser zweiten Umwelterklärung legen wir transparent unsere Verbrauchszahlen an unseren beiden Standorten dar und zeigen in unserem dreijährigen Umweltprogramm unsere Ziele und Maßnahmen auf, mit denen wir insbesondere unsere CO2-Emissionen systematisch senken wollen.  (Auszug Vorwort Staatssekretarin Anja Boudon)


Herausgeber
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation

Redaktion
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Kristine Knebel-Wächter
Umweltmanagementbeauftragte/Energiebeauftragte
Referat 11 - Zentrale Rechtsangelegenheiten, EMAS Umweltmanagement


TÜV Rheinland Consulting GmbH
Eike R. Meyer
Senior Consultant

Fachliche Prüfung
Dr. Burkhard Kühnemann
Umweltgutachter DE-V-0103

Abschlussdatum: 30. Januar 2024

Satz und Layout
LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg)


Diese Veröffentlichung ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf nicht für Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Unabhängig davon, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Broschüre dem Empfänger zugegangen ist, darf sie, auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl, nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte.

Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers