Hauptmenü

Gewässerunterhaltungsverbände

„“
„“

Für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung wurden flächendeckend Wasser- und Bodenverbände (Gewässerunterhaltungsverbände) durch das Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden gegründet. In Brandenburg gibt es 25 Gewässerunterhaltungsverbände, die eine Gesamtfläche von 2.964.106 Hektar abdecken. Die Verbandsgrößen reichen derzeit von 50.814 Hektar bis 194.880 Hektar. Sie bestimmen sich nach den Einzugsgebieten der zu unterhaltenden Gewässer.

Neben der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung nehmen die Gewässerunterhaltungsverbände noch weitere Aufgaben wahr:

  • die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung nach Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes,
  • die durch Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben des Landes, unter anderem die Unterhaltung und der Umbau von wasserwirtschaftlichen Anlagen des Landes, der Ausbau von Gewässern, die Bedienung von Hochwasserschutzanlagen,
  • weitere durch Gesetz übertragene Aufgaben, zum Beispiel die Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen nach Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes sowie
  • freiwillige Aufgaben, zum Beispiel Fördermittelprojekte zur naturnahen Gewässerentwicklung.

Die Gewässerunterhaltungsverbände sind mitgliedschaftlich organisierte Selbstverwaltungskörperschaften. Mitglieder sind:

  • der Bund, das Land und sonstige Gebietskörperschaften für ihre Grundstücke,
  • seit 1. Januar 2019 Grundstückseigentümer auf Antrag sowie
  • die Gemeinden für alle übrigen Grundstücke im Verbandsgebiet.

Die Kosten für die Aufgabenwahrnehmung tragen:

  • für die Gewässer I. Ordnung und die sonstigen übertragenen Aufgaben das Land,
  • für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung die Mitglieder in Form von Beiträgen,
  • für die freiwilligen Aufgaben der Auftraggeber.

Für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung wurden flächendeckend Wasser- und Bodenverbände (Gewässerunterhaltungsverbände) durch das Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden gegründet. In Brandenburg gibt es 25 Gewässerunterhaltungsverbände, die eine Gesamtfläche von 2.964.106 Hektar abdecken. Die Verbandsgrößen reichen derzeit von 50.814 Hektar bis 194.880 Hektar. Sie bestimmen sich nach den Einzugsgebieten der zu unterhaltenden Gewässer.

Neben der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung nehmen die Gewässerunterhaltungsverbände noch weitere Aufgaben wahr:

  • die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung nach Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes,
  • die durch Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben des Landes, unter anderem die Unterhaltung und der Umbau von wasserwirtschaftlichen Anlagen des Landes, der Ausbau von Gewässern, die Bedienung von Hochwasserschutzanlagen,
  • weitere durch Gesetz übertragene Aufgaben, zum Beispiel die Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen nach Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes sowie
  • freiwillige Aufgaben, zum Beispiel Fördermittelprojekte zur naturnahen Gewässerentwicklung.

Die Gewässerunterhaltungsverbände sind mitgliedschaftlich organisierte Selbstverwaltungskörperschaften. Mitglieder sind:

  • der Bund, das Land und sonstige Gebietskörperschaften für ihre Grundstücke,
  • seit 1. Januar 2019 Grundstückseigentümer auf Antrag sowie
  • die Gemeinden für alle übrigen Grundstücke im Verbandsgebiet.

Die Kosten für die Aufgabenwahrnehmung tragen:

  • für die Gewässer I. Ordnung und die sonstigen übertragenen Aufgaben das Land,
  • für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung die Mitglieder in Form von Beiträgen,
  • für die freiwilligen Aufgaben der Auftraggeber.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen