Die Richtlinie ist am 24. Juli 2015 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020.
Die Frist für die Beantragung läuft bis zum 15. Januar 2020. Für dieses Antragsverfahren steht ein Budget in Höhe von 1.900.000 Euro zur Verfügung. Der Durchführungszeitraum der zu fördernden Vorhaben endet spätestens am 31.12.2022. Verwendungsnachweise der Vorhaben sind bis zum 31.03.2023 einzureichen. Für die Auswahl der zu fördernden Vorhaben kommen gemäß Richtlinie Ziffer 7.2 die festgelegten Projektauswahlkriterien zur Anwendung. Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) formgebunden zu stellen.
Die Richtlinie ist am 24. Juli 2015 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020.
Die Frist für die Beantragung läuft bis zum 15. Januar 2020. Für dieses Antragsverfahren steht ein Budget in Höhe von 1.900.000 Euro zur Verfügung. Der Durchführungszeitraum der zu fördernden Vorhaben endet spätestens am 31.12.2022. Verwendungsnachweise der Vorhaben sind bis zum 31.03.2023 einzureichen. Für die Auswahl der zu fördernden Vorhaben kommen gemäß Richtlinie Ziffer 7.2 die festgelegten Projektauswahlkriterien zur Anwendung. Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) formgebunden zu stellen.
Mit dieser Förderung soll durch die Zusammenarbeit der Akteure unterschiedlicher Wirtschaftsstufen (vertikal/horizontal) aus der Landwirtschaft, aus der Nahrungsmittelproduktion und aus dem Landtourismus eine ausgewogene räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete erreicht werden.
Entwicklungspotenziale im ländlichen Tourismus sollen weiter ausgeschöpft werden durch:
Mit dieser Förderung soll durch die Zusammenarbeit der Akteure unterschiedlicher Wirtschaftsstufen (vertikal/horizontal) aus der Landwirtschaft, aus der Nahrungsmittelproduktion und aus dem Landtourismus eine ausgewogene räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete erreicht werden.
Entwicklungspotenziale im ländlichen Tourismus sollen weiter ausgeschöpft werden durch:
Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus.
Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.
Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus.
Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.
Die Höhe der Zuwendung ist sehr differenziert nach den Fördergegenständen. Einzelheiten sind der Richtlinie zu entnehmen.
Die Höhe der Zuwendung ist sehr differenziert nach den Fördergegenständen. Einzelheiten sind der Richtlinie zu entnehmen.
Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) formgebunden zu stellen.
Referat 21 - Förderung, Ländlicher Raum
Michael Mey
Michael.Mey@LELF.Brandenburg.de
Tel.: 033201 4588-105
Fax: 033201 4568-136
Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) formgebunden zu stellen.
Referat 21 - Förderung, Ländlicher Raum
Michael Mey
Michael.Mey@LELF.Brandenburg.de
Tel.: 033201 4588-105
Fax: 033201 4568-136